Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 70

diese Damen über die entsprechende Qualität der künstlerischen Leistung verfügen. (Abg. Steibl: Die Frauen leisten das gleiche wie die Männer, bitte!) Aber ich bin überzeugt davon, daß die Philharmoniker nicht auf die Hälfte des kreativen Potentials unserer Bevölkerung verzichten können, das ist eine Frage, die sich von selbst regeln wird. Ich gehe davon aus, daß man in einiger Zeit mit einigen Frauen bei den Philharmonikern rechnen kann. Dieses Problem löst sich nun von allein, die Möglichkeiten sind gegeben. Ich hoffe, daß es nur mehr kurze Zeit dauern wird und werde all meinen Einfluß darauf verwenden, damit es auch tatsächlich stattfindet. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Vorwurf, daß abgewiesene Förderungsanträge nicht begründet werden, möchte ich folgendes sagen und damit meine Ausführungen auch schließen: Das ist ein zweischneidiges Schwert. Ich glaube, daß Künstler, die abgewiesen werden, nicht sehr glücklich wären mit der Begründung, die man ihnen in die Hand gibt, wenn in dieser vielleicht zu lesen steht, daß die Qualität des Kunstwerkes nicht entspricht, und diese Begründung auch andere in die Hand bekommen. Man würde dem Künstler, so glaube ich, mit einer derartigen Begründung mehr schaden, als wenn man ihm sagt, dieses Mal konnte Ihr Antrag nicht positiv erledigt werden, Sie haben aber das nächste Mal selbstverständlich die Chance, mit einem neuen Projekt in die Kunstförderung zu kommen.

Abschließend möchte ich nochmals an alle Parteien in diesem Hause appellieren, die Kunst nicht zu emotionalisieren und den Künstlern jenen Freiraum einzuräumen, der ihnen selbstverständlich in jeder Gesellschaft gewährt werden sollte. Alleine die Freiheit der Gesellschaft ist daran abzulesen, wie man mit den Künstlern umgeht, und diese Freiheit, die wir uns mit unseren Spielregeln gegeben haben, sollte man nicht über Diskussionen, die emotionalisieren, die verächtlich machen und die herabsetzen, aufs Spiel setzen. – Ich glaube, ein Bekenntnis für die österreichischen Künstler ist auch ein Bekenntnis zur Freiheit dieser Gesellschaft. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.01

Präsident MMag. Dr. Will Brauender: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.01

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Herr Staatssekretär hat soeben in seinem Debattenbeitrag die unrichtige Behauptung aufgestellt, Nitsch habe sich bei seinem widerlichen Sechs-Tage-Schlachtungsspiel an die Gesetze gehalten und sich im Rahmen der Gesetze bewegt. – Dies ist unrichtig.

Richtig ist vielmehr, daß Nitsch zunächst in der ersten Phase seines Sechs-Tage-Spiels gegen landesrechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Aus dieser Patsche hat ihm dann der Herr Landeshauptmann von Niederösterreich höchstpersönlich geholfen, wie sich Nitsch ja bedankt hat. Zweitens hat Nitsch auch gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, gegen § 188 StGB "Herabwürdigung religiöser Lehrer", was insbesondere aus Foregger-Serini, einem Kommentar, der Ihnen als Rechtsanwalt bekannt sein müßte, deutlich hervorgeht. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Schmidt: Das ist eine rechtliche Würdigung, aber keine tatsächliche Berichtigung!)

13.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der Herr Staatssekretär hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

13.02

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Zunächst einmal ist das Zitat falsch, das Sie hier angeführt haben, und zweitens gibt es keine strafrechtliche Verurteilung, die das bestätigen würde. Das ist eine Meinung von Ihnen und kann daher nicht als Grundlage einer Berichtigung gewertet werden. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

13.02


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