Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Antrag 853/A wird wie folgt geändert:
In Artikel I Ziffer 8 ist in § 7 Abs. 1 folgender 4. Satz einzufügen:
"Die Eintragungsorte müssen barrierefrei zugänglich sein und geeignete Leitsysteme für blinde und schwer sehbehinderte Wähler vorsehen."
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Ein weiterer Abänderungsantrag bezieht sich auf die Europawahlordnung und lautet:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und FreundInnen betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Khol, Dr. Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung geändert wird (852/A), in der Fassung des Ausschußberichtes, 1397 der Beilagen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Antrag 852/A wird wie folgt geändert:
Artikel I, Ziffer 6 wird wie folgt geändert und lautet:
"6. In § 39 wird folgender Absatz 6 eingefügt, der bisherige Abs. 6 erhält die Bezeichnung Abs. 7:
(6) Seitens der Wahlbehörde ist sicherzustellen, daß in jedem Wahlsprengel zumindest ein für körperbehinderte Wähler barrierefrei erreichbares Wahllokal vorhanden ist. Für blinde und schwer sehbehinderte Wähler sind geeignete Leitsysteme vorzusehen."
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Der dritte Antrag bezieht sich auf die Nationalrats-Wahlordnung und lautet:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und FreundInnen betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Khol, Dr. Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992 geändert wird (856/A), in der Fassung des Ausschußberichtes, 1396 der Beilagen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Antrag 856/A wird wie folgt geändert:
Artikel I, Ziffer 6 wird wie folgt geändert und lautet:
"6. In § 52 wird folgender Absatz 5 eingefügt, der bisherige Abs. 5 erhält die Bezeichnung Abs. 6:
(5) Seitens der Wahlbehörde ist sicherzustellen, daß in jedem Wahlsprengel zumindest ein für körperbehinderte Wähler barrierefrei erreichbares Wahllokal vorhanden ist. Für blinde und schwer sehbehinderte Wähler sind geeignete Leitsysteme vorzusehen."
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