Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 214

"Sehr geehrte Damen und Herren! Bei Fleischlieferungen nach Italien aus der Intervention, Schlachtung 1996, wurden bei Nachuntersuchungen in Italien Rückstände verbotener Stoffe gefunden. Es droht die eminente Gefahr, daß die österreichischen Fleischlieferungen nach Italien vollkommen eingestellt werden müssen." (Abg. Mag. Stadler: Die reden sich auf die Prammer aus!) – Das muß man sich einmal vorstellen! – "Angesichts dieser äußerst ernsten Situation empfehlen wir allen Exportfirmen, Verladungen nach Italien erst nach Klärung der negativen Untersuchungsergebnisse durchzuführen beziehungsweise die Klärung dieser offenen Fragen abzuwarten."

Jetzt ist mein Verdacht, daß durch dieses streng vertrauliche Schreiben der Bundeswirtschaftskammer vom 30. Juli die Frau Ministerin Prammer, welche bisher 16 lang Tage geschwiegen hat, ganz bewußt in Zugzwang, ganz bewußt in Schwierigkeiten gebracht worden ist. Es ist nämlich nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn dieses streng vertrauliche Schreiben der Bundeswirtschaftskammer an die Medien gegangen wäre und die zuständige Ministerin bis zu diesem Zeitpunkt nichts unternommen hätte.

Daß die Frau Ministerin Prammer am 31. Juli, einen Tag danach, vom größten Skandalfall der österreichischen Landwirtschaft sprach, ist unentschuldbar. Daß sie dann aber nach Vorliegen der Ergebnisse der Untersuchung in Holland, wo ganz klar bewiesen wurde, daß keine Hormonrückstände im österreichischen Rindfleisch gewesen sind, sagte, daß sie jederzeit wieder so handeln würde, das ist wirklich ein echter Skandal. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Was können denn eigentlich die Bauern dafür, daß sich eine Ministerin von der Bundeswirtschaftskammer ausgetrickst gefühlt hat? Sie hat einen fürchterlichen Imageschaden weit über die Grenzen Österreichs verursacht. Sie hat als Konsumentenministerin versagt, denn sie hat entweder zu spät gehandelt – sie hätte das bereits am 14. Juli tun müssen – oder zu früh, denn sie hätte zumindest die Gegenproben abwarten müssen. Als Schadensbegrenzung hat sie dann angekündigt, sie macht jetzt eine Selbstanzeige.

Als ich das gehört habe, habe ich mir gedacht, das ist eigentlich wirklich gescheit. Sie übernimmt jetzt die Verantwortung und zeigt sich selbst an. Wirklich gescheit. – Ein paar Stunden später hat sie für mich jedoch auch als Frauenministerin versagt, denn sie nimmt diese Ankündigung zurück, weil ihr Herr und Meister, der Parteivorsitzende Bundeskanzler Klima, ihr diese Selbstanzeige einfach verbietet. Alles wieder retour!

Wie soll eine Frauenministerin glaubwürdig die Angelegenheiten der Frauen vertreten, wenn sie nicht einmal ihre eigene Position gegenüber ihrem Chef durchsetzt? Das müssen Sie mir einmal erklären! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Fuchs: Der logische Schluß ist umwerfend!)

Was soll auch das Gerede vom Feinkostladen Österreich? – Der Konsument wird wirklich als dumm verkauft. Die Ministerin sagt nichts davon, daß ein zwei Jahre altes Rindfleisch an die österreichischen Konsumenten verkauft werden darf. Es gibt kein Gesetz in Österreich, das eine zeitliche Frist für gefrorenes Fleisch vorsieht. Es gibt einfach keine Grenze. Das kann drei, das kann vier Jahre alt sein. Wir haben diesbezüglich einen Antrag im Gesundheitsausschuß eingebracht.

Es kann ganz einfach nicht so sein, daß die wirklich Geschädigten in diesem Skandal, nämlich die Bauern und das Fleischergewerbe, der Fleischhandel, leer ausgehen. Aus diesen Gründen haben wir im Landwirtschaftsausschuß einen Antrag auf volle Entschädigung der Bauern und der Gewerbetreibenden eingebracht. Der einzige Gewinner in diesem Skandal ist der gute Minister Molterer, denn der Verdacht liegt nahe, daß der Bundeskanzler beim Gipfel diesen 60 Millionen Schilling an Steuergeldern für den Landwirtschaftsminister zugestimmt hat, der das verlangt hat so nach dem Motto: Gib du mir 60 Millionen, und ich tue deiner roten Ministerin nichts, welche wir von der schwarzen Wirtschaftskammer ganz toll aufs Glatteis geführt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Für die folgenden Redner gilt eine Redezeitbeschränkung von 5 Minuten.


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