Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 71

Zurzeit verdrängen nicht erneuerbare Energieträger die ökologischen, heimischen Energieträger, wie zum Beispiel Holz. Dabei sind im heimischen Wald in den letzten Jahrzehnten 40 Millionen Kubikmeter Durchforstungsholz ungenutzt geblieben. Auch der Vorschlag von Bundesminister Molterer, den dieser gestern in Gmunden unterbreitet hat, ist in diesem Zusammenhang sehr interessant. Würde man zum Beispiel dem Dieseltreibstoff in Zukunft 2 Prozent Biodiesel beimengen und dies steuerlich entlasten, dann würden dem Finanzminister etwa 80 bis 100 Millionen Schilling an Einnahmen entgehen. Für die Konsumenten gäbe es keine Verteuerung. Diese Maßnahme hätte jedoch den Effekt, daß zusätzlich 45 000 Hektar landwirtschaftliche Fläche bebaut werden könnten. Die Biomasse hilft, den ländlichen Raum abzusichern, und bringt ein hohes Beschäftigungspotential mit sich.

Ich ersuche daher die Bundesregierung, die positiven Entwicklungen, die es bereits gibt, in Richtung der Förderung erneuerbarer Energieträger und gegen die Nutzung von Kernenergie weiter voranzutreiben, sodaß mit den in unseren Entschließungsanträgen angeführten Punkten dem Ziel eines kernenergiefreien Mitteleuropas so bald wie möglich zumindest einen Schritt nähergekommen wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Ellmauer verlesen hat, ist geschäftsordnungsgemäß unterzeichnet, wurde dem Präsidium überreicht und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Ich erteile jetzt das Wort ... – Herr Bundesminister Dr. Michalek, haben Sie sich jetzt zu Wort gemeldet? (Abg. Dr. Gredler, die ans Rednerpult treten will, bemerkt, daß Bundesminister Dr. Michalek das Wort ergreifen will, und überläßt ihm mit scherzhaft übertrieben höflichen Gesten den Vortritt. – Bundesminister Dr. Michalek wiederum möchte ihr den Vortritt überlassen. – Heiterkeit.) – Zuviel der Höflichkeit!

Herr Bundesminister Dr. Michalek ist jetzt zu Wort gemeldet. – Bitte.

13.59

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Entschuldigen Sie, Frau Abgeordnete. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Debattenbeiträge aus dem Plenum durch einen Beitrag von der Regierungsbank aus unterbrechen und noch einige Worte zum Atomhaftpflichtgesetz aus der Sicht des Justizressorts sagen, in dessen Zuständigkeit es ja gehört und von dem sowohl der Begutachtungsentwurf als auch die Regierungsvorlage ausgearbeitet wurde.

Für uns bestand kein Zweifel darüber, daß das Atomhaftpflichtgesetz 1964 trotz der Beseitigung gewisser grober Mängel durch die Erweiterte Wertgrenzennovelle 1997 aus vielerlei Gründen unbefriedigend ist.

Vor allem läßt sich das Ziel des seinerzeitigen Gesetzes, nämlich die Förderung der nuklearen Wirtschaft im Wege zahlreicher zivilrechtlicher Haftungsbeschränkungen, vor dem Hintergrund der ablehnenden Haltung Österreichs gegenüber der Nutzung der Kernenergie nicht mehr aufrechterhalten. In einem Land, das sich von der nuklearen Energieerzeugung schon vor Jahrzehnten abgewendet hat und in dem die Atomkraft weder gesellschaftlich noch politisch akzeptiert wird, macht eine Regelung keinen Sinn, die eben diese Akzeptanz voraussetzt.

Auch wenn man die in der Regel grenzüberschreitenden Dimensionen nuklearer Unfälle vor Augen hat, ist es aus der Sicht der österreichischen Anti-Atompolitik nur logisch, wenn die haftungsrechtlichen Privilegien der Nuklearwirtschaft abgeschafft werden. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Die Kernelemente des Entwurfes wurden bereits erwähnt: drastische Verschärfung der Haftung für nukleare Anlagen und Transporte, Beseitigung der Haftungshöchstgrenzen, Haftung nicht nur für Störfälle, sondern auch für den Normalbetrieb, Haftung auch für Umweltbeeinträchtigungen, wenn sie, was aber wohl die Regel sein wird, mit einem Schaden an einer körperlichen Sache verbunden sind, Haftung für vorbeugende Maßnahmen – denken Sie an Evakuierungen


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