Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 88

7. Sind Sie tatsächlich der Meinung, daß die Existenz menschenrechtswidriger Regelungen im Rechtsbestand von Beitrittskandidaten lediglich eine ‚bilaterale Angelegenheit‘ darstellt und nicht alle EU-Mitgliedsländer angeht?

8. Werden Sie dafür eintreten, daß vor einem Beitritt der Tschechischen Republik und Sloweniens zur Europäischen Union die erwähnten völkerrechts- und menschenrechtswidrigen Gesetze beziehungsweise Bestimmungen in diesen Ländern aufgehoben werden?

9. Werden Sie als EU-Ratsvorsitzender im Rat, vor dem beabsichtigten Beginn substantieller Beitrittsverhandlungen, die Problematik der Beneš-Dekrete und AVNOJ-Bestimmungen entsprechend zur Sprache bringen?

10. Welche Erfolge haben bislang die bilateralen Gespräche mit der Tschechischen Republik hinsichtlich der Aufhebung der Beneš-Dekrete gezeitigt?

11. Welche Erfolge haben bislang die bilateralen Gespräche mit Slowenien hinsichtlich der Aufhebung der AVNOJ-Bestimmungen gezeitigt?

12. Welche Erfolge haben bislang die bilateralen Gespräche mit Slowenien hinsichtlich der Anerkennung des Bestehens und der Rechte der Altösterreicher deutscher Muttersprache gezeitigt?

13. Hat es bisher bilaterale Gespräche mit der Tschechischen Republik hinsichtlich der Anerkennung des Bestehens und der Rechte der Altösterreicher deutscher Muttersprache gegeben?

Wenn ja, mit welchem Erfolg?

14. Könnten Sie es wirklich verantworten, die sich bietende Chance, Recht und Gerechtigkeit im gegenständlichen Zusammenhang wiederherzustellen, und den Altösterreichern deutscher Muttersprache in Slowenien und der Tschechischen Republik zu einem Mindestmaß an Rechten zu verhelfen, ungenützt verstreichen zu lassen?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln."

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Ofner als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.00

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! (Abg. Dr. Graf: Wo ist der Minister?) Meine beiden Herren anwesenden Bundesminister – ich hoffe, daß auch der wirklich zuständige uns noch die Ehre seiner Anwesenheit geben wird –, Hohes Haus! Die Europäische Union stellt Anforderungen an die Konsistenz der Beitrittswerber. In der Sitzung des Europäischen Rates 1993 in Kopenhagen sind als Voraussetzung für die Mitgliedschaft die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und der Schutz der Minderheiten durch die Beitrittswerber in ihren Grenzen normiert worden.

In seiner Sitzung in Luxemburg erst im Dezember vergangenen Jahres hat der Europäische Rat diesen seinen Standpunkt bekräftigt, und zwar aus Anlaß des Beschlusses, Verhandlungen mit Zypern, Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik und Slowenien über deren Beitritt aufzunehmen. Er hat gleichzeitig festgehalten und betont, daß die Einhaltung der politischen Kriterien – also Achtung und Wahrung der Menschenrechte, Achtung und Schutz der Minderheiten – unabdingbare Voraussetzungen für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen seien.

Die Europäische Union ist auch bereit, die Bedingung dieser Voraussetzungen in die Praxis umzusetzen. Wir erinnern uns alle, daß sich die Slowakei eine Abfuhr aus Brüssel geholt hat. Es ist ihr unter anderem vorgeworfen worden, daß sie die Rechte der ungarischen Minderheit in ihren


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite