Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 179

Das Minderheitenschulgesetz für das Burgenland ist, so glaube ich, beispielgebend: Zweisprachiger Unterricht – entweder Kroatisch oder Ungarisch, je nach Siedlungsgebiet, zusätzlich zu Deutsch – ist in allen vier Schulstufen der Volksschulen abgesichert. Sogar in den übrigen Gebieten gibt es die Möglichkeit dieses zweisprachigen Unterrichts.

Erwähnenswert ist gerade im Fall Burgenland, daß erstmals auch die Roma im Gesetz Berück-sichtigung gefunden haben. Bemerkenswert ist auch – und das sage ich ganz stolz; und auch das ist meiner Meinung nach der ÖVP zuzuschreiben –, daß wir in Oberwart ein mehrsprachiges Gymnasium errichten konnten. Und es funktioniert bestens. (Beifall bei der ÖVP.)

Weiteres Beispiel: Wir haben im Burgenland ein modernes Kindergartengesetz, welches die zweisprachige Betreuung regelt, nämlich die Betreuung durch ausgebildete zweisprachige Kindergärtnerinnen. Sie funktioniert – außer in einigen Gemeinden. Aber da kann man sich anschauen, wohin sie politisch gehören. Sie gehören auf keinen Fall zu den ÖVP-dominierten Gemeinden. Das möchte ich betonen.

Neu ist das Gesetz über die Anstellungserfordernisse von Kindergärtnerinnen. Das zeigt, daß wir im Burgenland nicht nur sehr viel geredet, sondern auch gehandelt haben.

Das letzte Beispiel betrifft das Lokalradio, das demnächst im Burgenland auf Sendung gehen wird. Im "Radio Mora" werden die Volksgruppen entsprechende Berücksichtigung finden. Ich hoffe, es wird mit 11. November, zu unserem Landesfeiertag, auf Sendung gehen.

Ich möchte noch einmal bewußt unterstreichen: Es geht unserer Meinung nach um eine Bewußtseinsänderung und nicht um eine Verordnung von oben durch Änderung eines Verfassungsgesetzes. Ich weiß schon, warum Sie das wollen. Sie wollen das wohl deshalb, weil das einklagbar ist und weil damit verschiedene rechtliche Konsequenzen verbunden sind. Aber so kann man meiner Meinung nach Volksgruppenpolitik nicht betreiben.

Der einzige Wermutstropfen, den es in bezug auf das Burgenland gibt – das möchte ich schon sagen –, betrifft die zweisprachigen Ortstafelaufschriften. Sie wurden immer wieder gefordert, zuletzt heute vom Kroatischen Akademikerklub Wien. Da gibt es anscheinend Probleme von seiten der SPÖ; das muß ich sagen. Wir haben immer ja zu zweisprachigen Ortstafeln gesagt. Hingegen gibt es vom Kollegen Prior von der SPÖ dazu eine ganz andere Meinung. Aber das ist der ganz feine Unterschied!

Daher sollten wir diesen Antrag in der ersten Lesung genau unter die Lupe nehmen, bevor wir voreilig etwas beschließen. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich keine Veranlassung zu Änderungen, weil die derzeit vorhandenen rechtlichen Grundlagen ausreichen. In diesem Zusammenhang darf ich eine unverdächtige Zeugin zitieren.

Zitat: "Der Staatsvertrag ist nach wie vor die zentrale Rechtsquelle der Volksgruppen. An seine Position als völkerrechtlich abgesichertes Verfassungsrecht kommt derzeit kein anderes Gesetz heran."

Diese Aussage stammt nicht von einer Abgeordneten der SPÖ oder der ÖVP, sondern von einer prominenten Abgeordneten der Grünen, nämlich von Terezija Stoisits. Wir sollten dabei bleiben! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.25

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Es wurden von den Vorrednern einige Motivationen genannt, warum man dieser Gesetzesvorlage in weiterer Folge zustimmen sollte. Eine Motivation hat Kollege Smolle selbst genannt, nämlich die, um ihm ein Geschenk zu machen. (Zwischenruf des Abg. Smolle.) Es gibt viele Motivationen, hier im


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