Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 72

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Diese Teile sind mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entwurf in dritter Lesung sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rauch-Kallat, Dr. Mertel und Genossen betreffend Überprüfung von Meldungen gemäß § 54 Ärztegesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Entschließungsantrag ist mehrheitlich angenommen. (E 143.)

Wir stimmen jetzt ab über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1401 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme dieses Berichtes sind, um eine entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Bericht ist mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Damit sind die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung erledigt.

3. Punkt

Erklärung des Bundesministers für Justiz im Zusammenhang mit dem Grubenunglück in Lassing

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen jetzt zu Punkt 3 der Tagesordnung.

Im Anschluß an diese Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung, entsprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten, eine Debatte stattfinden.

Ich erteile zunächst dem Herrn Bundesminister für Justiz das Wort. – Bitte, Herr Minister.

12.38

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Einem Ersuchen der Präsidialkonferenz des Nationalrates nachkommend, habe ich mich bereit erklärt, das Plenum des Nationalrats heute über das bisher von der Staatsanwaltschaft Leoben im Zusammenhang mit dem Grubenunglück von Lassing Veranlaßte zu unterrichten.

Ich ersuche Sie aber schon jetzt um Verständnis dafür, daß ich inhaltlich keine Details bekanntgeben, keine Wertungen der bisherigen Ergebnisse vornehmen oder gar vorschnelle Schlußfolgerungen ziehen werde. Im Hinblick nämlich auf die Nichtöffentlichkeit des strafprozessualen Vorverfahrens, auf kriminaltaktische Überlegungen und auf Belange des Datenschutzes sind dem Bundesminister für Justiz als Verwaltungsorgan bei öffentlichen Erklärungen zu anhängigen Strafverfahren enge Grenzen gesetzt, und ich habe mir dabei jene Zurückhaltung aufzuerlegen, die ich mir auch von den mir unterstellten Behörden erwarte.

Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Grubenunglück von Lassing ermittelt die Staatsanwaltschaft Leoben zurzeit gegen unbekannte Täter wegen des Verdachtes der fahrlässigen Gemeingefährdung nach § 177 Absätze 1 und 2 Strafgesetzbuch.

Den Gegenstand der Ermittlungen bildeten bislang zwei Themenschwerpunkte:


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