Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 77

Wer für diesen Antrag auf Anwesenheit ist, der möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wünscht noch jemand zur Geschäftsordnung das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Mag. Dr. Grollitsch als erstem Redner das Wort. (Abg. Dr. Petrovic: Es ist noch ein Antrag offen! Antrag auf Debatte über meine Wortmeldung betreffend Sitzungsunterbrechung!)

Frau Dr. Petrovic, wie lautet Ihr Antrag?

12.57

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte, daß über die Anregung, eine Unterbrechung durchzuführen, eine Kurzdebatte stattfindet. Darüber möge der Nationalrat befinden.

12.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag von Frau Dr. Petrovic gehört.

Es liegt der Antrag vor, daß der Nationalrat über ihre Wortmeldung, die eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung ist, eine Debatte durchführt. Dieser Antrag ist möglich im Sinne des § 59 der Geschäftsordnung.

Wer stimmt dem Antrag von Frau Dr. Petrovic zu, über ihre Wortmeldung eine Debatte durchzuführen? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

*****

Wir gehen nun unwiderruflich in die Debatte ein.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Mag. Dr. Grollitsch das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

12.58

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daß wir Freiheitliche uns jetzt mehrheitlich nicht für eine Debatte zu dieser Wortmeldung entschlossen haben, hat damit zu tun, daß einerseits ausreichend Gelegenheit besteht, sich im Zuge der nun folgenden Debatte zu diesem Bericht zu Wort zu melden, daß wir aber andererseits wie die Antragstellerin der Ansicht sind, daß es nur eine amputierte Debatte sein kann, wenn der ressortzuständige Minister fehlt.

Herr Bundesminister! Wir anerkennen Ihre Bemühungen. Sie haben über die Diskretion, die es bei diesem Thema aus Ihrem Blickwinkel zu geben hat, gewacht und sehr vorsichtig nur zwei Dinge angerissen, nämlich die Überschreitung des Abbauhorizontes und das Überschreiten erteilter Genehmigungen. Das sind wohl die einzigen greifbaren Fakten außer jener Tatsache, daß gegen Unbekannt ermittelt wird. – Ich frage mich, ob die Ermittlungen die Schuldfrage des Einsturzereignisses selbst betreffen und/oder auch das schuldhafte Verhalten im Zusammenhang mit den Rettungs- respektive Bergungsmaßnahmen gemeint ist.

Wir sind nämlich der Ansicht, daß es wegen des Kompetenzwirrwarrs im Umfeld der Rettungsarbeiten in der Folge nicht nur politische Versäumnisse gegeben hat – diese durften wir gestern diskutieren –, sondern daß es insbesondere seitens des Wirtschaftsministers, vor allem aber auch seitens des Bundeskanzlers in seiner Eigenschaft als Chef des Katastrophendienstes, notwendig gewesen wäre, zu klären, inwieweit schuldhaftes Verhalten vorliegt. Wird hinsichtlich eines schuldhaften Verhaltens untersucht? – Ich bitte Sie um eine ergänzende Antwort auf diese Frage. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)


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