Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 136

beim Dienstrecht im Schulbereich eine Regelung getroffen, die vorbildlich ist, und da gibt es in anderen Bereichen noch einen Nachholbedarf. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Kollege Öllinger, da du aus einem Halbsatz der Frau Bundesministerin hier konstruierst, Sie würde die Lehrer beziehungsweise die Arbeit der Lehrer nicht schätzen, so muß ich dir schon sagen: Wir beide kennen sie, glaube ich, doch so gut, daß wir wissen, daß sie die Arbeit der Lehrer sehr wohl schätzt. Da möchte ich dich vielmehr fragen, wie du zu diesem Satz eines Lehrergewerkschafters stehst, den ich der "Kleinen Zeitung" entnommen habe. Dort heißt es – ich zitiere –:

"AHS-Gewerkschafter Georg Czimeg" – er sagte das wörtlich, und ich setze voraus, daß das stimmt; wir wissen zwar, daß nicht immer alles stimmt, aber wenn das stimmt, was hier steht, dann sollte uns das zu denken geben –: "Die Kollegen werden den ganz normalen Unterricht halten und im Falle des Fernbleibens von Schülern Entschuldigungen der Eltern verlangen. Streik als Entschuldigungsgrund gibt es nicht, weil Schüler kein Streikrecht haben."

Und weiters: "Das hält Czimeg auch für gut, denn: ,Streik ist eine Waffe, und Jugendlichen gibt man keine Waffen in die Hand‘."

Ich habe mich wirklich geärgert, aber auch amüsiert über diese Aussage, denn ich finde, daß es das gute Recht der Schüler ist, daß sie für ihre Rechte auf die Straße gehen und auch einmal sagen: Wir möchten, daß unsere Schulkurse durchgeführt werden, wir möchten, daß unsere Schulveranstaltungen stattfinden! Ein Streikrecht bekommt man nirgendwo, das hat auch die Arbeiterschaft nicht durch irgendeine Verordnung zuerkannt erhalten, sondern ein Streikrecht übt man aus. Es ist auch richtig so, daß das in diesem Fall ausgeübt wurde. Dazu stehen wir ganz und gar.

Die Frau Unterrichtsministerin hat darauf hingewiesen, daß die Bestimmung des § 61 auf eine Anregung des Rechnungshofes zurückgeht, nämlich daß die Stunden so abzurechnen sind, wie sie auch gehalten werden. So wie viele in diesem Haus habe auch ich der §-61-Änderung zugestimmt. Aber wir müssen folgenden Umstand doch nach und nach zu überlegen anfangen – und damit komme ich auf das neue Dienstrecht zu sprechen –: Das Denken in Buchhaltungskategorien ist Teil des bestehenden Dienstrechtes. Da gibt es viele Zulagen, da gibt es für die eine oder andere Leistung noch ein paar Schilling drauf, da gibt es eine Bildungszulage und so wieter. Das alles sind Entwicklungen, die, so meinen wir, nicht richtig waren.

Daß dann der Rechnungshof quasi dem noch die Krone aufsetzt, indem er sagt: Wenn es schon dieses buchhalterische Denken im Schulwesen gibt, dann möge man doch bitte wenigstens Stunde für Stunde abrechnen!, halte ich für eine gefährliche Vorgangsweise. Ich meine, daß das Primat der Pädagogik im Schulwesen unbestritten sein muß und daß wir sehr genau darauf achten müssen, daß wir nicht unter dem Titel "mehr Gerechtigkeit für Leistung" die Pädagogik unter die Räder kommen lassen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Wir brauchen sicherlich eine Lösung für aktuell anstehende Probleme. Es sind Gespräche im Gange, und ich glaube, daß auch die Gewerkschaft aus ihrer Verantwortung heraus, mit der sie Abkommen geschlossen hat, zu einer Deeskalierung beitragen wird und daß wir diese Probleme auch wieder in den Griff bekommen werden.

Wir sind uns aber, so meine ich, auch darin einig – jedenfalls mehr oder weniger einig –, daß es nicht die Lösung sein kann, das Dienstrecht immer nur kleinweise zu reformieren. Kollege Rada hat in seiner Rede eine Reihe von Beispielen angeführt, wo es Schwierigkeiten gibt, was den Unterricht und die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer anlangt. Ich glaube, daß diese Erkenntnis auch dazu führen muß – und wir sind sehr massiv dahinter, daß mit unserem Koalitionspartner umzusetzen; ich bedauere, daß keine Entschließung in diese Richtung zustande gekommen ist, heute jedenfalls noch nicht –, dieses neue Dienstrecht auf die Füße zu stellen.

Es wäre geradezu ideal, zugleich mit diesem neuen Dienstrecht, das nicht von heute auf morgen geschaffen werden kann, die Ausbildung unserer Lehrerinnen und Lehrer, unserer Pädagogen


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