Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 149

können. Ich halte also die Zuweisung zum Finanzausschuß, auch wenn in diesem Antrag hauptsächlich fiskal- und wirtschaftspolitisch argumentiert wird, bereits für das erste Problem.

Das zweite Problem – darauf wurde schon hingewiesen – ist folgendes: Es besteht ein gewisser Widerspruch in der Haltung der Liberalen, auch wenn argumentativ versucht wurde, dies zu entkräften. Es wird nämlich die Auflösung der Abfertigung und ihre Zurechnung zum Lohn verlangt, mit all den Problemen, die es beim 13. und 14. Monatsgehalt gibt und die unser Kollege Van der Bellen das letzte Mal vorgerechnet hat. Denn wenn man das tatsächlich in die Steuertarife einrechnet und die Steuertarife reduziert, dann ist das etwas, was nicht nur den Unselbständigen zugute kommt, sondern auch all jenen, die keine Einrechnungsmöglichkeiten haben. (Abg. Mag. Peter: Und strafen die Selbständigen!) – Auch für die Selbständigen. Die Selbständigen erhalten aber keine Abfertigung. Wir diskutieren über vorenthaltene Lohnbestandteile und nicht über das Einkommen der Selbständigen. Es gibt da gewissermaßen ein verteilungspolitisches Problem.

Nächster Punkt: überbetriebliche oder betriebliche Abfertigung. Ich bin für eine überbetriebliche Abfertigung, weil Sie selbst in Ihrem Antrag – darauf wurde auch schon von anderer Seite hingewiesen – auf die Problematik hinweisen. Gerade weil Kollege Peter die Versicherungsmathematik angesprochen hat, frage ich: Warum soll nicht die Versicherungswirtschaft dazu imstande sein, tatsächlich überbetriebliche Abfertigungskassen auch in dem Sinne zu organisieren, wie wir es vorschlagen? – Nicht nur als Möglichkeit zur Rückstellung für Pensionen, sondern auch als Möglichkeit, die bei Erziehungs- und Bildungskarenzen beansprucht werden kann.

Mehr Mobilität, mehr Flexibilität zu ermöglichen, das wäre der Sinn und Zweck, über den wir diskutieren sollten! Das Abfertigungsrecht – diese Intention teile ich mit Ihnen – ist dringend reformbedürftig. Und jede Weigerung seitens der Regierungsparteien, hier im Hohen Haus darüber zu diskutieren, ist eine Unmündigkeitserklärung an das Parlament selbst. (Beifall bei den Grünen.)

17.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und zwar stimmen wir ab über den Antrag, dem Finanzausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 489/A der Abgeordneten Dr. Haselsteiner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Angestelltengesetz 1921 geändert werden, eine Frist bis 4. Dezember 1998 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme jetzt die Verhandlungen über den 3. Punkt der Tagesordnung, nämlich die Erklärung des Bundesministers für Justiz, wieder auf.

Ich erteile das Wort Frau Abgeordneter Mag. Kammerlander. Es ist dies die Fortsetzung ihrer Wortmeldung vor der Unterbrechung dieses Tagesordnungspunktes. – Bitte, Frau Abgeordnete.

18.00

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne) (fortsetzend): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mir scheint, wir haben nur mehr einen Minister bei der fortgesetzten Debatte. (Abg. Jung: Der zweite steht noch draußen! – Bundesminister Dr. Farnleitner nimmt auf der Regierungsbank Platz.) – Ah, beide Herren Minister! Ich begrüße Sie. Wir setzen fort in der Debatte und mit meinen Fragen. Es gibt noch einiges zu fragen, nachdem Sie, Herr Minister Michalek, heute Ihren Bericht vorgelegt haben.

Ich komme noch einmal zurück auf diesen Absatz, in dem Sie berichten, daß die Justiz sehr rasch in den Besitz der entsprechenden Pläne gekommen ist, aus denen hervorgeht, daß es


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