Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 153

schlagend werden und vom nunmehrigen Besitzer der WTK, Dr. Schabel, auszusitzen sind – er hat ja schon einen beruflichen Vorspann als Geschäftsführer der WTK –, sind die betroffenen Grundeigentümer, die Bauern und Grundbesitzer dieser Gegend, letztlich die Geschädigten. Sie haben nicht die finanziellen Möglichkeiten, eine Klage einzubringen, da ein solches Verfahren kostspielig und der Ausgang unsicher ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Ihnen auch nicht verheimlichen, daß es in diesem Fall eine Parallele zu Lassing gibt. Das Wort "Pinge" ist ja bereits jedermann quasi im Ohr, jeder kann seit Lassing mit diesem Begriff etwas anfangen. Auch in Ampflwang gab es eine Pinge, nach einem Einbruch kam Oberflächenwasser in diese Pinge. In einem Naturschutz- beziehungsweise wasserrechtlichen Verfahren wurde festgestellt, daß der Urzustand wiederhergestellt werden müsse. Das geschah auch durch den nunmehrigen Besitzer der WTK, indem er die Pinge, diesen Teich, der entstanden war, anbohren ließ und damit den Nordfeldstollen flutete – zufälligerweise gerade jener Nordfeldstollen, der sich in einem Gebiet befindet, das unter Denkmalschutz gestellt worden war. Der Stollen stürzte ein – welch "Zufall" aufgrund des Flutens! –, der Denkmalschutz wurde aufgehoben und Herrn Dr. Schabel, dem nunmehrigen Besitzer, ermöglicht, dort seinen Tagbaubetrieb aufzunehmen – eine Nischenproduktion, wie er es einmal bezeichnet hat.

Es gibt im Bereich des Bergbaus meiner Meinung nach sehr, sehr viele aufklärungswürdige Dinge, und ich darf Sie, Herr Bundesminister für Justiz, ersuchen, der Intention meines An-trages entsprechend vorzugehen. Ich würde mich auch freuen, eine schlüssige Antwort darauf zu erhalten, weshalb die Staatsanwaltschaft Wels in einem unüblichen Zeitrahmen meine Sachverhaltsdarstellung letztlich im Sande verlaufen ließ. Im Zuge ihrer Behandlung wurden nur Entlastungszeugen gehört, und auf die in Aussicht gestellten Unterlagen, die Beweise für die die Sachverhaltsdarstellung betreffenden kriminellen Machenschaften geliefert hätten, wurde von der Staatsanwaltschaft kein Wert gelegt. Ich darf Sie höflich darum ersuchen, auch dieser Angelegenheit nachzugehen und dieses Thema nochmals aufzugreifen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.18

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann soeben vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt überreicht worden und steht mit in Verhandlung.

Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

18.18

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister Michalek, ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört, und es verschafft einem in gewissem Maße Erleichterung, zu hören – und das war im wesentlichen der Tenor Ihrer Aussagen –, daß die Justizbehörden von Anfang an ermitteln.

Auch wenn ich es nicht für das höchste der Gefühle halte, zu hören, daß die Justizbehörden ermitteln – das halte ich für selbstverständlich –, so haben Sie Ihren Bericht doch in einer Form gelegt, daß ich mir vorstellen kann, daß diese Ermittlungen gut laufen. Trotzdem möchte ich eine Anmerkung dazu machen.

Sie haben sehr genau darüber berichtet, daß es für die Ermittlungen zwei Themen gibt: zum einen die Ursache und zum zweiten der Bergefortgang. Ich habe nun eine sehr konkrete Frage an Sie, Herr Minister, und ich muß sie deshalb an Sie richten, weil Herr Bundesminister Farnleitner bis jetzt alle meine Versuche, darüber Auskunft zu erhalten, scheitern ließ, und sich – im Gegenteil – in den Zynismus geflüchtet hat, mir und uns zu erklären, daß die Arbeitsunfälle ohnehin rückläufig gewesen seien.

Im "Kurier" und in anderen öffentlichen Medien war der Hinweis zu lesen, daß im Bergwerk von Lassing Arbeitsunfälle als Freizeitunfälle deklariert worden seien – im "Kurier" war sogar der deutliche Hinweis zu lesen, daß der Staatsanwaltschaft dieser Vorgang bekannt sei.


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