Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 147

und effizient arbeitenden Regierung kann in einem solchen Fall natürlich nicht gesprochen werden. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.46

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

17.46

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Patentanmeldungen sind ein guter Indikator für die Innovationskraft einer Volkswirtschaft. (Abg. Ing. Nußbaumer: Es gibt keine in Österreich!) Herr Kollege Nußbaumer! Im Vergleich der EU-Länder liegen wir gar nicht so schlecht. Wir liegen immerhin im Mittelfeld. (Abg. Ing. Nußbaumer: Ich habe gerade ausgeführt, daß es keinen Schutz dafür gibt!) Mit zirka 400 Erfindungsanmeldungen im Jahr pro 1 Million Einwohner liegen wir auf dem guten – oder nicht so guten, je nachdem, wie Sie es sehen – sechsten Platz. Wir haben immerhin 3 230 Erfindungsanmeldungen. Ich gebe aber zu, daß wir hinter Deutschland, Finnland und Schweden liegen. Hinter uns liegen immerhin noch Großbritannien, Frankreich, Italien und Belgien – also durchaus auch ehrenwerte EU-Mitgliedsländer. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser.)

Die vorliegende Novelle des Patentgesetzes, des Patentverträge-Einführungsgesetzes sowie des Gebrauchsmustergesetzes verbessert für die österreichischen Unternehmer und Erfinder die bestehenden Möglichkeiten. Neben Anpassungen an Änderungen in internationalen Verträgen bringt diese Novelle auch Verfahrensvereinfachungen mit sich, die vor allem eine Effizienzsteigerung des Österreichischen Patentamtes ermöglichen.

Die Aufnahme der bisher in einer Verordnung geregelten Teilrechtsfähigkeit des Patentamtes in das Gesetz wird auch zusätzliche Rechtssicherheit für diese Organisation mit sich bringen. Von größter Bedeutung aber sind jene Änderungen in der Novelle, die für österreichische Erfinder den Zugang zum Patentschutz verbessern. Dies betrifft vor allem die vorgesehene Möglichkeit einer Abzweigung, die künftig auch von europäischen und BCT-Anmeldungen möglich sein wird, sowie die erstmals in Österreich vorgesehene Möglichkeit der Nutzung der inneren Priorität. Gerade diese beiden Möglichkeiten sind sehr wichtig, weil Patentanmeldungen bei uns gerade für klein- und mittelständische Unternehmen von großer Bedeutung sind.

Die Novelle gewährleistet aber auch, daß das in Europa bestehende duale Schutzsystem weiter ausgebaut wird. Dieses duale Schutzsystem, das Vorhandensein von Patenten nach dem europäischen Verfahren sowie nach den jeweiligen nationalen Anmelde- und Patentverfahren, ermöglicht es nämlich den Wirtschaftsteilnehmern zu wählen, ob sie in Europa anmelden wollen oder ob sie dies in Österreich tun wollen. Vor allem aber für österreichische Betriebe ist die Anmeldung beim Österreichischen Patentamt wichtig. Immerhin melden 80 Prozent aller österreichischen Erfinder ihre Erfindungen auf dem nationalen Weg an.

Wir vermerken da sehr wohl eine positive Entwicklung. In den letzten fünf Jahren hat sich die Anzahl der Anmeldungen von österreichischen Unternehmen beim Österreichischen Patentamt um 6,5 Prozent erhöht. Wir sind auf diese Tendenz durchaus stolz.

Herr Kollege Nußbaumer! Ich möchte schon darauf hinweisen, daß die Wirtschaftskammern im Rahmen ihrer Patentsprechtage wohl auch Patentanwälte zum Einsatz bringen, die die Vorbereitungen für die österreichischen Erfinder wesentlich vorantreiben und damit das Prüfverfahren beim Österreichischen Patentamt wesentlich erleichtern.

Insgesamt, so meine ich, wird das Schutzrechtssystem in Europa, aber vor allem auch das österreichische Schutzrechtssystem, durch die vorliegende Novelle wesentlich verbessert, und wir können daher dieser Vorlage durchaus berechtigt unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

17.51


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