Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 153

Notwendig wäre insbesondere, daß die Höhe des Vergütungsanspruches klarer geregelt wird – der Vergütungsanspruch selbst ist geregelt – und daß insbesondere die Frage geklärt wird, ob Abfindungen nur über Gerichte durchsetzbar sind oder auch über Schiedskommissionen, wie das in Deutschland der Fall ist. Ich halte Schiedskommissionen für einen besseren Weg, weil man berücksichtigen muß, daß sich der einzelne Erfinder unmittelbar in einem Dienstverhältnis befindet, das er nicht aufgeben will. Daher ist es sehr schwer, vor Gericht seinem Arbeitnehmer gegenüberzutreten. Es wären wahrscheinlich Lösungen mittels Schiedskommissionen besser, und es bedarf auch einer längeren Verjährungsfrist.

Ich selbst habe einmal am Beginn meines Berufslebens die Möglichkeit gehabt, bei der Beurteilung von Dienstnehmererfindungen mitzuwirken. Damals ist es um Steuerungen von Schmiedehämmern gegangen. Es war dabei ganz typisch, daß die Dienstnehmer ihre Ansprüche deshalb geltend gemacht haben, weil sie in der Zwischenzeit in Pension gegangen sind und die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen war. Wären sie nicht in Pension gegangen oder wäre die Verjährungsfrist abgelaufen, hätten sie ihren Anspruch – im aufrechten Dienstverhältnis – sicherlich nicht geltend gemacht.

Darum glaube ich, daß wir europaweit – die Kommission hat diesbezüglich einige Vorschläge gemacht – darauf drängen müssen, daß es zu einer vernünftigen Regelung kommt, und zwar vernünftig in dem Sinn, daß auch jene Dienstnehmer, die nicht unmittelbar dazu beschäftigt werden, Erfindungen zu tätigen, verstärkt zu Erfindungen motiviert werden. Ich glaube, daß man damit sehr viel Energie, Motivation und Innovation im Sinne der Dienstnehmer, aber auch im Sinne unserer Wirtschaft erzeugen könnte. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.15

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Handelsstatistischen Gesetzes 1995 bringt vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen im Bereich der statistischen Meldepflicht wesentliche Erleichterungen. Diese Erleichterungen sind auch Thema der EU-Präsidentschaft, die sich im Zuge der Umsetzung des Aktionsplanes zur Vollendung des Binnenmarktes die Vereinfachung statistischer Meldepflichten zum Ziel gesetzt hat. Über die Senkung des Schwellenwertes auf 50 Millionen für Eingänge und Versendungen von Waren wurde bereits referiert.

Die Vereinfachung der Rechtsvorschriften wird die Wettbewerbsfähigkeit verbessern und das Potential zur Schaffung neuer Arbeitsplätze erhöhen. Die Klage über zu hohe Verwaltungskosten und Überbürokratisierung ist heute schon einige Male durch dieses Haus geschallt, und sie ist weitestgehend auch berechtigt. Im internationalen Standortvergleich zum Beispiel scheinen die administrativen Auflagen in der Mängelliste an oberster Stelle auf und stellen einen Hauptgrund für negative Standortentscheidungen von Unternehmungen dar. Grundsätzlich bessert sich der Standort Österreich zwar, vor allem durch das Ansteigen der Produktivität und das dadurch bedingte Sinken der Lohnstückkosten, die Kosten der staatlichen Verwaltung sind allerdings bei uns höher als im EU-Durchschnitt.

Eine Studie der Firma Profaktor und der Technischen Universität Wien zeigt eine Belastung der österreichischen Unternehmen durch Administration von Gesetzen zwischen 5 000 und 40 000 S pro Mitarbeiter und Jahr. Weiters zeigt diese Studie auch, daß gerade Klein- und Mittelbetriebe besonders stark davon betroffen sind. Je kleiner nämlich der Betrieb ist, desto höher sind die Verwaltungskosten pro Mitarbeiter. Gerade in diesen kleinen Unternehmen hat aber die Zahl der Beschäftigten in den letzten Jahren deutlich zugenommen, während sie bei den Großunternehmen rückläufig ist.

Insgesamt macht die statistische Erhebung zwar nur 2,2 Prozent der gesamten Verwaltungskosten aus, es ist aber durch diese Gesetzesänderung gerade für Klein-  und Mittelbetriebe und -unternehmungen ein Anfang zur Minimierung administrativer Auflagen gemacht. Aus diesem


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