Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 193

mehr –, daß in einem Fall wie der Ennstaltrasse einerseits jahrzehntelang nichts gebaut wird, obwohl Einigkeit darüber besteht, daß die Verkehrsbelastung unerträglich ist, andererseits aber trotzdem die Gefahr besteht, daß Bürgerrechte von einzelnen verletzt werden. – Das ist, glaube ich, ein objektives Resümee.

Ich möchte nicht so weit gehen wie Kollege Barmüller, der von Diebstahl gesprochen hat, oder wie Kollege Wabl, der in der Hitze des Gefechts von Raub gesprochen hat. Aber die Gefahr, daß Rechte einzelner verletzt werden, besteht natürlich. Ich glaube, man sollte sich das Ziel setzen – und sei es auch ein visionäres –, Rahmenbedingungen zu schaffen, die in solchen Fällen machbare Lösungen ermöglichen, bei welchen rasch entschieden und umgesetzt wird, der Umweltschutz beachtet wird, Bürgerrechte geschützt werden und die Rechtsstaatlichkeit gewahrt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Eine kritische Anmerkung: Meine Damen und Herren! Einzelne Akteure in dem gesamten Geschehen haben die Koalitionsdisziplin der SPÖ auf eine harte Prüfung gestellt, teilweise jenseits des Zumutbaren. Zum Beispiel betritt Landesrat Hirschmann von der ÖVP als Auskunftsperson das Hohe Haus und meint: Wo ist denn jetzt das Kasperltheater? – Meine Damen und Herren! Das ist eine bezeichnende Geisteshaltung, und das ist mehr als nur mangelhaftes Benehmen und fehlende politische Kinderstube.

Aber auch im fachlichen Bereich haben sich Abgründe aufgetan. Die steirische Landeshauptfrau Klasnic hat durch schreckliche Wissenslücken geglänzt. – Ich zitiere aus einem Brief der Frau Landeshauptmann an den Präsidenten des Nationalrates vom 9. April 1998, in welchem sie meint:

"Naturschutz sowie damit in Zusammenhang stehende EU-Verfahren sind wiederum ausschließliche Angelegenheit des Landes."

Meine Damen und Herren! Ich überlege mir wirklich, ob ich der Frau Landeshauptmann nicht doch die Stellungnahme der Republik Österreich zu einem Mahnschreiben der Kommission vom April 1997 zur selben Causa übermitteln soll. Auf der einen Seite gibt es eine Stellungnahme der Republik Österreich, auf der anderen Seite eine Frau Klasnic, die meint, daß ausschließlich das Land zuständig ist.

Aber sei’s drum: Wir sind zu einem positiven Abschluß gekommen. Der Bevölkerung im Raum Stainach kann in absehbarer Zeit geholfen werden. Danken wir dem steirischen Landesrat Ressel! (Beifall bei der SPÖ.)

21.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Ein Wunsch nach einem Schlußwort seitens der Berichterstattung liegt ebenfalls nicht vor.

Daher kommen wir zur Abstimmung.

Zum Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG (Ennsnahe Trasse) in 1460 der Beilagen haben die Abgeordneten Wabl, Mag. Barmüller und Dr. Grollitsch einen Rückverweisungsantrag gestellt.

Ich lasse daher zunächst über diesen Rückverweisungsantrag und dann über die Sache selbst abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses in 1460 der Beilagen (Ennsnahe Trasse) an den Rechnungshofausschuß rückzuverweisen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher ist der Rückverweisungsantrag abgelehnt.


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