Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 196

gröblichst verleumdet. Ich konnte zu jedem Wort beweisen, daß es der Unwahrheit entsprochen hat. Aber das machen Sie immer wieder, das ist Ihre Methode! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner.)

Er hat mich damals mit seinen Anwürfen verleumdet, das kann ich beweisen. Diese Anwürfe waren außerdem völlig falsch, denn eine Körperschaft öffentlichen Rechts kann jemandem nicht etwas anderes auszahlen, als in der Dienstordnung steht. Sie recherchieren überhaupt nicht, Sie behaupten einfach! Das kennen wir – und jetzt will ich mich gar nicht weiter mit Ihnen beschäftigen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Bereits Ende der achtziger Jahre hat sich der Hauptverband um einen Gesamtvertrag mit der Bundesinnung der Bandagisten und der Orthopädietechniker bemüht. Die besonderen Anstrengungen des Verhandlungsteams in den Jahren 1994 und 1995 mündeten im Frühjahr 1996 in einen Gesamtvertrag mit dem Inhalt einer österreichweiten qualitätsgesicherten, gleichartigen Produkt- und Preisgestaltung mit Berücksichtigung der Kostenkontrolle. Dies führte natürlich zu Unruhe auf dem Markt und im weiteren zu einer parlamentarischen Anfrage, die zu diesem Prüfbericht führte.

Betreffend Heilmittel stelle ich fest, daß aufgrund der Senkung der Handelsspannen bereits 1995, also vor Ihrer Dringlichen Anfrage, Einsparungen von 500 Millionen Schilling und im Rahmen des Finanzkonsolidierungspaketes 1996 Einsparungen von zusätzlich 725 Millionen Schilling erzielt wurden. Sowohl im Bericht als auch in der Ausschußdebatte gab es Forderungen, die massive Kostensteigerungen für die Sozialversicherung bedeuten könnten. – Ich bin jedes Mal verwundert bis auch verärgert, wenn der Rechnungshof sich nicht auf die Prüfung beschränkt, sondern uns auch Ezzes gibt. Der Gesetzgeber wird wohl über die ausreichenden intellektuellen Fähigkeiten verfügen, um die richtigen Schlüsse aus einem Bericht ziehen zu können! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Aumayr.)

Der Rechnungshof hat sich offensichtlich mit Hilfe von Magazinen medizinisch über die Homöopathie weitergebildet, denn der Herr Präsident hat uns im Ausschuß mitgeteilt, daß er meint, daß mit der Krankenkassenverschreibung von Homöopathika Kosten einsparbar wären. – Die Aufnahme von Homöopathika, deren Wirksamkeit mit wissenschaftlichen Methoden nicht bewiesen ist, ist kein Nullsummenspiel!

Es wurde im Ausschuß auch festgestellt, daß der Oberste Sanitätsrat die Homöopathie anerkannt hat, und ich möchte das zitieren: "Der Oberste Sanitätsrat betont aber, daß, wie bei ähnlichen therapeutischen Maßnahmen, die suggestive Wirkung der Homöopathie sowie anderer Heilmethoden nicht unterschätzt werden darf." – Er spricht also von der Placebowirkung, und ich meine, daß es schon ein Glück ist, wenn ein Medikament nur eine Placebowirkung hat, denn nicht alle Homöopathika sind derart harmlos. In der Internistengesellschaft gab es zwei Fallberichte über die Einnahme homöopathischer Appetitzügler als Ursache für pulmonale Hypertension.

Prinzipiell ist das Verschreiben von Medikamenten der Ökonomieliste auf Krankenkassenrezepten bei Spitalsentlassungen oder durch Ambulanzen eine Serviceverbesserung für die Patienten. Die Spitäler selbst verwenden nicht ausschließlich Medikamente der Ökonomieliste, sondern die für sie preisgünstigsten. Die Chefarztpflicht für nur 3 Prozent der Heilmittel ist unumgänglich, weil die den Beitragszahlern verpflichtete Sozialversicherung mit den ihr anvertrauten Mitteln sorgsam umzugehen hat; in besonderen Fällen hat sie eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.

Daß Ärzte, die in keinem Vertragsverhältnis zur Sozialversicherung stehen, Krankenkassenrezepte verschreiben dürfen, ist meiner Ansicht nach rechtlich bedenklich.

Die Tabellen des Berichtes waren sehr interessant. In Wien, wo die Chefärzte für die Versicherten leichter erreichbar sind, gab es wenige Chefarztrezepte als in Tirol oder Vorarlberg. Daß Krankenkassen mit älteren Versicherungsnehmern mehr Ausgaben haben, ist logisch. Eigenartig ist die Tabelle über Heilbehelfe, gemäß welcher manche Versicherungen weniger für Gläser mit Brillenfassung bezahlen als ohne. Da die Beamten Gläsern mit Fassung den Vorzug geben, nehme ich an, daß dieser Betrag hinzugerechnet wird.


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