Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 207

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Pumberger gemeldet. Ich mache ihn auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam. – Bitte.

22.08

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Hums hat behauptet, daß bereits vor unserer Dringlichen Anfrage am 13. Juni 1996 alle Schritte eingeleitet wurden, die zu einer Kostensenkung und Kostenreduktion geführt haben.

Ich stelle tatsächlich richtig, daß im Bericht des Sozialministers Hums vom 31. Oktober 1996 auf Seite 16 folgendes nachzulesen ist:

"Da die Umsätze im Großhandels- und Apothekenbereich im Jahre 1995 und insbesondere in den ersten vier Monaten 1996 überdurchschnittliche Zuwächse zeigten, hat sich der Hauptverband mit Schreiben vom 29. Juli 1996" – also deutlich nach dem 13. Juni 1996! – "an die Frau Bundesminister für Gesundheit und Kosumentenschutz mit dem Ersuchen gewandt, eine neuerliche Spannensenkung im Drogengroßhandels- und Apothekenbereich zu prüfen." (Abg. Hums: Eine neuerliche Senkung!) Das ist klar nachher!

Weiters heißt es – ich zitiere –: "Das im Heilmittelbereich für das Jahr 1997 angenommene Einsparungspotential für 1997" – also ein halbes Jahr nach dem 13. Juni 1996! – "in der Höhe von einer Milliarde Schilling soll neben der bereits behandelten Senkung der Handelsspanne durch engere Preisbänder bei gleich wirksamen Präparaten erreicht werden."

All das steht in diesem Bericht! All das sollte also erst geraume Zeit nach unserer Dringlichen Anfrage wirksam werden! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Hums.)

22.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil. – Bitte.

22.09

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Hums, daß die Einsparungen der Sozialversicherungen ohne Qualitätsverlust vorgenommen wurden, ist unrichtig. Das werde ich Ihnen im Verlauf meiner Rede noch beweisen. Im übrigen hat uns der Rechnungshof in unserer Kritik betreffend Heilmittel und Heilbehelfe vollinhaltlich recht gegeben.

Ich wollte heute eigentlich ein umfangreiches Thema im Zusammenhang mit den Sozialversicherungsanstalten, nämlich die Chefarztpflicht, behandeln, habe mich jetzt aber auch aufgrund der begrenzten Redezeit dazu entschlossen, Ihnen einen Fall zu schildern, der zeigen soll, wie die Einsparungen ohne Qualitätsverlust in den Sozialversicherungen wirklich vor sich gehen. Ich möchte Ihnen den Fall einer Patientin schildern, einer Dame, die ich persönlich sehr gut kenne; daher kenne ich auch diesen Fall gut.

Es geht dabei um eine ältere Dame, die ein unheilbares Augenleiden hat und langsam, aber sicher fast blind werden wird. Diese ältere, blitzgescheite und aktive Dame hat sich zuerst an den Kassenvertragsarzt, ihren Augenarzt, gewendet, der dieses Leiden bestätigt hat. Sie ist dann zu einem Spezialisten in Wien gegangen, der dieses Leiden ebenfalls bestätigt hat. Die Diagnose war gleichlautend. Sie hat sich im AKH in Linz operieren lassen, soweit es noch möglich war, und auch dort wurde diese Diagnose wieder bestätigt.

Sie war also bei drei verschiedenen Ärzten, und deren Diagnose wurde jedes Mal bestätigt. Dann ist sie zum Optiker gegangen. Der Optiker hat sie darauf hingewiesen, daß die Gebietskasse, da bei ihr eine Brillenkorrektur nicht mehr möglich ist, es ihr möglich machen würde, einen Lesecomputer zu bekommen. Sie ist, wie gesagt, blitzgescheit, kann aber aufgrund ihres Leidens nicht mehr lesen. Mit einem sehr hellen, lichtstarken Computer und großer Vergrößerung bestünde für sie die einzige Möglichkeit, noch lesen zu können. Sie hat diesen Computer über ihren Optiker beantragt. Was hat sich dann aber ereignet?


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