Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 98

Sache mit dem Monopol. Trotzdem meine ich: Es ist ein unnotwendiges Übungsspiel, das da betrieben wird!

Es geht dabei um das Monopol der Letztverkäufer, der Trafiken. Sie haben dankenswerterweise sehr prompt die Information gegeben, die wir haben wollten. Von 3 204 Trafiken werden nur noch 1 038 von Behinderten geführt, also nur ein Drittel. Was spielt sich aber in Wirklichkeit ab? – Bei der Übergabe von Trafiken – soweit sie nicht im Erbwege übergeben werden – bildet sich schön langsam ein grauer Markt mit der Forderung nach Zahlung von Ablösen, denn es ist eine hochprofitable Angelegenheit, eine Monopolvertriebsstelle von Tabakwaren zu haben. Daher werden die Trafiken nicht nur an die Monopolverwaltung zurückgegeben, die sie dann weitergibt, sondern unserer Information nach ist dort auch ein reger Ablösehandel im Gange.

Wir glauben, daß dieses Monopol nicht aufrechtzuerhalten ist. Die Tatsache, daß Sie im Dezember 1997 die letzte Novelle des Tabakmonopolgesetzes vorgelegt haben und daß Sie jetzt, im November 1998, die nächste Novelle vorlegen, weil Sie die Europäische Kommission darauf aufmerksam gemacht hat, daß das Gesetz nicht den Wettbewerbsregeln der Europäischen Kommission entspricht, sollte Sie meiner Meinung nach dazu veranlassen, prinzipiell über das Tabakmonopol als solches nachzudenken.

Ich meine, daß wir dieses unselige Gesetz aufheben sollten. Meiner Meinung nach sollten wir den Wettbewerb im Handel mit Tabakprodukten selbstverständlich zulassen – unbenommen der Steuern, Herr Finanzminister, die Sie überall aufschlagen können – und Behinderte so fördern, daß wir sagen: Menschen mit einem bestimmten Behinderungsgrad bekommen, wenn sie im Tabakhandel tätig sind, je nach ihrem Behinderungsgrad einen Steuervorteil im Rahmen des Tabaksteuergesetzes, um ihnen so einen Marktvorteil gegenüber anderen Konkurrenten, die ebenfalls Tabakprodukte verkaufen, zu verschaffen.

Die Zustimmung der Liberalen können Sie weder zur Novelle noch zu dem ganzen Gesetz haben. Lösen Sie es auf und finden Sie einen neuen Ansatz! Das ist nicht europakonform. Das ist eines modernen Österreichs unwürdig. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Es gibt drei zusammenhängende Materien, die auf der Tagesordnung sind. Ich fange von hinten an: das Privatisierungsgesetz im Bankenbereich, das wir Liberale in Form eines Entschließungsantrages verlangen. Wir sind der Auffassung, meine Damen und Herren, daß der Staat und damit auch die Politik ein für allemal die Finger von den Banken lassen soll. Sie sind schlechte Bankiers! Politischer Einfluß ist eine schlechte Beratung in der Politik der Banken, und es ist der schlechteste Dienst, den man der Wirtschaft erweisen kann. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich meine, daß sich die Aufgabe des Staates im Bankensektor ausschließlich auf die Kontrolle beschränken soll.

Herr Bundesminister! Wir werden anschließend bei der Behandlung der Dringlichen Anfrage genügend Zeit haben, darüber zu diskutieren, warum diese staatliche Kontrolle – sprich: Bankenaufsicht – nicht funktioniert. Der Staat und damit der Bereich der Parteipolitik soll nicht über Banken verfügen können, sondern soll sich davon lösen. Sie sollten sich wirklich um die Frage der Kontrolle des Bankenapparates kümmern.

Dieser Entschließungsantrag wird von Ihnen wahrscheinlich abgelehnt werden. Wir werden ihn aber trotzdem weiterverfolgen, weil wir der Auffassung sind, daß staatliche und daher politisch beeinflußte Eigentümer von Banken nicht wiederum von staatlichen und daher weisungsgebundenen Bankaufsichten kontrolliert werden können. Das stellt eine Selbstkontrolle der Politik über die Politik dar.

Wir haben einen weiteren Entschließungsantrag eingebracht, und zwar zur Änderung des Sparkassengesetzes, und wir stimmen heute Ihrem Entwurf des Sparkassengesetzes deswegen zu, weil einige unserer Forderungen damit erfüllt werden. Es sind nur wenige – das gebe ich zu –, aber es sind immerhin einige.


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