Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 100

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 9 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.50

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem kurzen Redebeitrag nur mit der Novelle zum Sparkassengesetz beschäftigen und möchte kein Hehl daraus machen, daß ich sehr froh darüber bin, daß wir nach monatelangen, zum Teil sehr schwierigen Verhandlungen heute diese für den Sparkassensektor so wichtige Gesetzesnovelle beschließen können.

Meine Damen und Herren! Es gab lange und schwierige Verhandlungen für einen Sektor unserer Kreditwirtschaft, der ungefähr ein Drittel Marktanteil hat, der ungefähr ein Drittel aller Spargelder unserer Bevölkerung verwaltet – das ist immerhin ein Betrag von 1 500 Milliarden Schilling –, für einen Sektor unserer Kreditwirtschaft, in welchem rund 25 000 Personen beschäftigt sind, für einen Sektor unserer Kreditwirtschaft, der heuer mit einer Bilanzsumme von 2 000 Milliarden Schilling gleichsam eine Schallmauer durchbrechen wird, also für einen unglaublich wichtigen Bereich unserer Geld- und Kreditwirtschaft. Daher war es sehr wichtig, daß wir für diesen Bereich das moderne Rechtsinstitut der Stiftung als Möglichkeit eröffnen.

Es ist bisher so gewesen, daß bei Sparkassen, die ihr operatives Geschäft etwa an eine AG ausgegliedert haben, der verbleibende formale Rest als Anteilsverwaltungssparkasse geführt wurde. Diese Rechtsform ist zwar international völlig unüblich, völlig unbekannt, sie ist aber mit weitreichenden Entscheidungskompetenzen, was die operative AG betrifft, verbunden.

Ich gebe zu, daß ich von den Sparkassen jahrelang mit Interventionen konfrontiert worden bin, bei denen man mich gebeten hat: Bitte eröffnet uns doch auch die Möglichkeit, das moderne Rechtsinstitut der Stiftung für uns in Anspruch zu nehmen! – Genau diese Möglichkeit schaffen wir jetzt mit dieser Novelle.

Meine Damen und Herren! Ich bin auch deshalb sehr froh darüber, daß wir heute diese Novelle beschließen können, weil die Sparkassen – und es ist kein Zufall, daß sogar die beiden größten Bankinstitute unseres Landes, nämlich die Bank Austria und die Erste AG, beide rechtlich gesehen eigentlich Sparkassen sind; auch das unterstreicht die Bedeutung dieses Sektors – ein Bereich unserer Wirtschaft sind, der sich durch unglaubliche Kundennähe, durch starke Einbindung in die regionale Wirtschaft auszeichnet, und eigentlich die Hauptfinanziers des gewerblichen Mittelstandes, aber auch des Handels und des Tourismus sind, also ein wirklich wichtiger Teilbereich unserer Wirtschaft.

Weil hier vom Kollegen Firlinger die Frage des Aufgriffsrechts kritisiert wurde, muß ich sagen: Das ist eine Frage der Grundphilosophie, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Mag. Firlinger: Nicht von mir, sondern von Experten!) Da stellt sich die Frage: Wollen wir einen einheitlichen starken Sparkassensektor: ja oder nein? Wenn wir ihn wollen, dann ist zwangsläufig ein Aufgriffsrecht vorzusehen.

Herr Kollege Firlinger! Du weißt es ja, daß wir es außerdem auf fünf Jahre befristet haben. Ich glaube, daß das durchaus zu rechtfertigen ist und dem überwiegenden Wunsch der Betroffenen entspricht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Firlinger: Wenn es fünf Jahr dauert, ...!)

Wir, Herr Kollege Firlinger, richten unsere Politik danach aus, was die Betroffenen brauchen und wünschen. Wir wollen sie weder zwangsbeglücken noch sonst etwas. Das war ein dringender Wunsch dieses Sektors. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Firlinger.) Ich bin daher sehr froh darüber, daß wir auch diesen Wunsch heute erfüllen und daß wir damit vor allem die Weichen dafür stellen, daß erstens dieser sehr wichtige Sektor unserer Geld- und Kreditwirtschaft – wie gesagt, Marktanteil ungefähr ein Drittel – die Möglichkeit erhält, das moderne Rechtsinstitut der Stiftung für sich zu nutzen, was eine strategische Entscheidung weit bis in das nächste Jahrhundert hinein bedeutet, und daß wir zweitens mit diesem fünfjährigen Aufgriffsrecht auch die Möglichkeit schaffen, daß sich dieser Sparkassensektor in den nächsten fünf Jahren so strukturiert und von den neuen Möglichkeiten so Gebrauch macht, daß wir auch im nächsten


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