Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 125

Testate auszureden, hilft überhaupt nicht. Die Ausrede, man könne sich nicht um alles kümmern, hilft auch nicht, sie exkulpiert nicht. Den Malversationen des Herrn Rieger stehen die Unzuverlässigkeit, die Schlamperei und die Verantwortungslosigkeit der Prüfungsorgane gegenüber. Das ist der Punkt, über den wir politisch diskutieren müssen.

Wir haben nicht die Aufgabe, darüber zu diskutieren, wie sehr und wieviel Herr Rieger Gauner ist. Das machen die Gerichte. Wir haben zu prüfen, was der Wirtschaftstreuhänder gemacht hat, was der Aufsichtsrat und was die Bankenaufsicht getan hat, die alle eine sehr gute gesetzliche Basis haben. Diese heute gültige gesetzliche Basis lese ich Ihnen ganz kurz vor, damit wir nicht darüber reden müssen, was denn alles nicht gehe.

Das alte gute Handelsgesetzbuch schlägt ganz klar die Pflicht zur Abschlußprüfung fest, legt auch ganz klar Gegenstand und Umfang der Prüfung fest. Es besagt, der Gegenstand und der Umfang der Prüfung haben der ordnungsgemäßen Buchführung zu entsprechen. Das heißt, der Wirtschaftsprüfer hat dem Gegenstand der Prüfung "ordnungsgemäße Prüfung der Buchführung" nicht entsprochen.

Wir gehen weiter: Auch im Aktiengesetz stehen im § 95 ganz klar die Rechte und Aufgaben des Aufsichtsrates, nämlich daß sich der Aufsichtsrat jederzeit über den Vorstand Informationen zu beschaffen hat und der Aufsichtsrat auch das Recht hat, jederzeit andere, eigene Rechtssachverständige, Wirtschaftssachverständige zu benamsen, die ihm, wenn er einen Verdacht hat, über den Vorstand die nötigen Unterlagen liefern.

Der Aufsichtsrat ist dafür verantwortlich, den Wirtschaftsprüfer zu bestellen. Herr Finanzminister! Ganz besonders im Fall der Banken – das regelt das Bankwesengesetz – können Sie der Bestellung eines Wirtschaftsprüfers widersprechen. Warum haben Sie der Bestellung der Wirtschaftsprüferkanzlei Türke und Konsorten nicht widersprochen? Wußten Sie, Herr Bundesfinanzminister, daß diese Kanzlei ... (Abg. Dr. Khol: Bundesminister für Finanzen!) Das wußte ich, Herr Khol! Sie sagen das immer so. (Abg. Dr. Khol: Der Bundesfinanzminister ist in Deutschland!) – Danke, Herr Khol. (Abg. Dr. Khol: Sie sind nicht in Deutschland!) – Herr Khol, vielen Dank! Das wußte ich nicht. (Abg. Dr. Khol: Den Eindruck hatte ich!) Aber ich weiß, daß ich Sie da habe, Herr Khol, und Sie helfen mir immer wieder über meine Unzulänglichkeiten hinweg. Ich bin Ihnen so dankbar. Soll ich jetzt fortsetzen? (Abg. Dr. Khol: Ja!) – Danke schön.

Das heißt, Sie, Herr Bundesminister für Finanzen – ist es jetzt richtig? (Abg. Dr. Khol: So ist es richtig!) –, haben ein Widerspruchsrecht. Das heißt, Sie können sagen, wenn ein Wirtschaftsprüfer laut Bankwesengesetz zur Prüfung einer Bank bestellt wird: Nein, diesen lehne ich ab; er hat zuwenig Erfahrung. – Das haben Sie nicht getan!

Weiter im Bankwesengesetz: Darin steht ganz klar, daß bei der Überwachung in einem funktionsfähigen Bankwesen auf die volkswirtschaftlichen Interessen Bedacht zu nehmen ist. Das kann sich nicht darin erschöpfen, daß Sie sich auf den Ausfluchtsweg zurückziehen und sagen, da werde nur Wirtschaftsaufsicht geübt. Natürlich sind das keine "Krimineser", das stellt auch keiner in Frage. Aber auch die Wirtschaftsaufsicht hat Inhalte und Verantwortungen zu erfüllen, die die Bankenaufsicht bei weitem nicht erfüllt hat. Es wird sich die Frage stellen, Herr Bundesminister, wie lange Sie diesen Leiter der Bankenaufsicht, Stanzel, noch halten werden, der schon mehrfach in den letzten drei, vier Jahren Anlaß zu Kritik gegeben hat und der offensichtlich dem Amt nicht gewachsen ist, das er bekleidet. Warum entziehen Sie seinem Stellvertreter den Fall Riegerbank? Ist er auch involviert? – Das müssen Sie wissen. Das ist Ihre politische Verantwortung. Sie haben beim Einsatz des Wirtschaftstreuhänders nicht widersprochen. Sie haben in der Kontrolle und Aufsicht nicht die nötige Sorgfalt angewandt, die Ihnen in Ihrem Ministerium im Rahmen einer Sektion untersteht.

Darüber hinaus steht darin noch einmal, daß die Bankprüfer und die Prüfer, die Wirtschaftstreuhänder, die die Banken prüfen, selbstverständlich Erfahrung in diesem Bereich haben müssen. Türke und Co. hatten das nicht!

Lassen Sie mich zusammenfassen: Es ist die Frage zu stellen, ob Türke und Co. überhaupt selbst geprüft haben. Jeder Prüfer in einer Bank muß selbstverständlich auch in anderen Berei


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite