Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 170

geordnetenhaus, zig Resolutionen in bezug auf Tibet verabschiedet wurden, daß in Deutschland, in Liechtenstein, in Italien, in Belgien, in Kanada, in nordischen europäischen Staaten mehrfach entsprechende Resolutionen eingebracht wurden, daß natürlich die Vereinten Nationen vieles auf diesem Sektor verabschiedet haben und daß das Europäische Parlament dem mit ungefähr zehn Resolutionen sicherlich nicht nachsteht.

Angesichts dessen kann ich den Äußerungen des Herrn Kollegen Spindelegger wirklich nicht folgen, wenn er meint, Werke und Taten seien viel wirksamer. Ich glaube, daß diese multiplen Resolutionen, die in Parlamenten verfaßt wurden, dazu gedient haben, daß es eine Öffnung gibt, daß daraus eine Dialogbereitschaft seitens Chinas resultiert. Und das halte ich für das Wichtige. Ich schäme mich eigentlich dafür, daß das österreichische Parlament erst 1998, und zwar Ende 1998, überhaupt eine solche Resolution auf der Tagesordnung hat.

Ich möchte nicht glauben, daß Sie diese Resolution ablehnen werden, aber ich fürchte es. Und das wäre wirklich sehr bedauerlich, da wir uns doch auf eine gute Resolution zum "Jahr der Menschenrechte" verständigt haben. Es ist das wirklich ein Bemühen über alle Grenzen hinweg gewesen, eine gemeinsame Resolution zu verfassen.

Meine Kritik geht in die Richtung, daß man es nicht geschafft hat, einzelne Länder tatsächlich beim Namen zu nennen. Wenn man über Mißachtung von Menschenrechten spricht, dann muß man auch bereit sein, Länder, Regionen, Bewegungen zu benennen, die auf Menschenrechten mit Füßen herumtrampeln. Und das fehlt mir eindeutig in dieser Resolution. Ich hätte mir gewünscht, daß wir über Fraktionsgrenzen hinweg Bereitschaft zeigen, uns zu trauen, solche Dinge beim Namen zu nennen. (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abg. Dr. Petrovic.)

Es ist sozusagen eine Softversion der Menschenrechte und der Kritik an der Verletzung derselben, die wir haben. Es ist das homöopathisch verdünnt, und ich hoffe nur, daß es irgendeine Wirksamkeit bringen wird. Es ist vieles nicht vorhanden: Die "Kindersoldaten", ein gemeinsames Anliegen, das wir vielleicht demnächst behandeln werden können, sind explizit nicht in der Form enthalten, wie wir uns das wünschen würden. Es ist das Problem der Beschneidung überhaupt nicht berücksichtigt; ein Thema, das wir hoffentlich bald in Angriff nehmen werden. Es müßte dazu kommen, daß Frauen mit ihren Töchtern nach Österreich flüchten können und hier Asyl bekommen, weil die Mädchen oder die Frauen selbst von Beschneidungen bedroht sind. Ich hoffe, daß wir uns zumindest zu diesem Minimalkonsens hier im Hause finden können. Es ist doch wirklich nicht zuviel verlangt, daß wir einer Handvoll Frauen, die überhaupt die Möglichkeit hat zu flüchten, eine Heimat in Österreich bieten. Das ist wirklich nicht zuviel verlangt! (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abg. Dr. Petrovic.)

Folgendes möchte ich im Zusammenhang mit den Menschenrechten auch noch ventilieren: Wir brauchen so schnell wie möglich die Ratifikation des Gründungsstatutes des internationales Gerichtshofes. Ich glaube und hoffe, daß Sie, Herr Schieder, als Vorsitzender das so schnell wie möglich hier im Nationalrat behandeln lassen, damit es zur Ratifikation kommt und dieser internationale Strafgerichtshof wirklich in jenem Maße arbeiten kann, wie das vorgesehen ist.

In diesem Zusammenhang, Herr Bundesminister, würde ich mir wünschen, daß Sie auch in jenen Ländern, die für uns sehr wichtig sind, nämlich USA, China und Indien, einen Druck dahin gehend ausüben, daß auch diese das ratifizieren. Ich glaube nämlich, daß ein internationaler Strafgerichtshof nicht ohne diese populationsreichen Länder auskommen kann. Die muß man mit an Bord nehmen, und ich hoffe, daß Sie alles tun werden, um das zu erreichen.

Ein Wort noch zur Initiative H 8, also Humanitarian Eight. Das ist eine sehr gute Initiative, und ich bin froh darüber, daß Österreich Mitglied dieser Initiative ist. Diese Initiative resultiert aus einer Überlegung zwischen Kanada und Norwegen heraus, und zwar aus der Lysœn declaration, die am 11. Mai 1998 proklamiert wurde. Damals wurde zwischen diesen zwei Ländern eine Vereinbarung getroffen, daß es in puncto Menschenrechten, in puncto Beachtung der Sicherheitsstrukturen, die man für Menschen braucht – also etwa Konfliktprävention und ähnliches – Zusammenarbeit geben soll.


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