Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 36

werden. So konnte beispielsweise die Strafbarkeit für den Fall des Besitzes kinderpornographischer Darstellungen verschärft werden. Weiters erreicht werden konnte: Schadenersatz für Opfer sexueller Gewalt, das Wegweiserecht gegen Aggressoren, und zwar für Mutter und Kind – oder auch umgekehrt, also geschlechtsneutral, für die Opfer solch verabscheuungswürdiger Taten.

Weiters verweise ich in diesem Zusammenhang auf die geschaffene Meldestelle im Bundesministerium für Inneres zur Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte im Internet. Weiters haben wir in Fortsetzung dieser unserer Politik Schritte zu einem verstärkten Opferschutz eingeleitet, ebenso die schonende Vernehmung von Opfern, da es ja für manche ganz furchtbar war, wenn sie über diese schrecklichen Erlebnisse vor Gericht nochmals aussagen mußten.

Durch das Strafrechtsänderungsgesetz 1998 wurde die Verjährungsfrist über die Erreichung des Volljährigkeitsalters hinaus ebenfalls verlängert, sodaß die Täter auch später noch zur Verantwortung gezogen werden können. Die freiheitliche Fraktion hat dies vehement abgelehnt. Unzucht und beischlafähnliche Delikte wurden im Strafausmaß angeglichen. Dies bedeutet, daß der Strafrahmen im Schnitt um fünf Jahre erhöht wird.

Letztendlich möchte ich auch daran erinnern, daß wir bei Scheidungen den Tatbestand der Gewalt als Scheidungsgrund einbringen konnten. Es gab also eine Reihe von Initiativen, die die ÖVP auch in diesem Bereich gesetzt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was das Scheidungsrecht betrifft, das jetzt in Diskussion steht und bei dem Sie von der SPÖ sich offensichtlich mit Ihrer Ideologie nicht durchsetzen können – das dürfte ja auch der Grund für das Thema dieser Aktuellen Stunde sein –, möchte ich Ihnen sagen: Ich bin diesbezüglich sehr gelassen. Gehen Sie doch hinaus zur Bevölkerung und diskutieren Sie mit dieser! Das Rechtsempfinden der Bevölkerung muß auf alle Fälle dabei berücksichtigt werden!

Es kann, was das Scheidungsrecht anlangt, doch nicht so sein, daß man dem Schuldigen auch noch Unterhalt zu zahlen hat, aber auf der anderen Seite im Falle einer Scheidung keine Bereitschaft da ist, einen Anteil aus der Pension für den unschuldig geschiedenen Partner – dazu liegt ein Antrag meiner Fraktion vor – vorzusehen, um so zur Alterssicherung des Partners, der die Familienarbeit geleistet hat, beizutragen. Ich sehe das wirklich nicht ein! Dafür sind wir von der ÖVP keinesfalls! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden uns mit Aktionen wie dieser Aktuellen Stunde nicht zwingen, unseren klaren Weg zum Schutz der Ehe, der Familie und der Kinder zu verlassen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. – Bitte.

11.01

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn man es bis jetzt nicht gewußt haben sollte, nach etlichen der Ausführungen meiner Vorredner ist jedem klar: Wir sind mitten im Wahlkampf! Denn anders lassen sich diese Darstellungen überhaupt nicht erklären. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber es ist auch der Anlaß eher skurril: Da geht in der Person des Kollegen Jarolim der Justizsprecher der größeren Regierungspartei her und beschwert sich darüber, daß im Schoße der Koalition in Justizangelegenheiten nichts weitergehe. Statt in seiner eigenen Partei und im Bereich des Koalitionspartners nach dem Rechten zu sehen und Gas zu geben, bemüht er das Parlament mit einer Aktuellen Stunde in diesem Zusammenhang, und das nur deshalb, weil er hofft, über das Fernsehen eine größere Plattform zu finden. – Das ist Wahlkampf, mehr nicht!

Die Aktuelle Stunde ist ein Werkzeug der Opposition, um sich Gehör zu verschaffen. Die Regierungspartei ist aber selbst am Drücker. Das schaut so aus, als ginge Kollege Jarolim her und fordere sich selbst auf: Jarolim, gib Gas! – Das soll er tun! Er ist doch nicht in der Opposition,


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