Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 52

Ich möchte mich als Sozialsprecher meiner Fraktion zunächst mit dem Verbrechensopfergesetz beschäftigen. Wir werden diesem in der vorliegenden Fassung zwar die Zustimmung geben, möchten aber auch klar und deutlich dazu sagen, daß es aus unserer Sicht nicht "das Gelbe vom Ei" darstellt.

Gemessen daran, welche Rehabilitations- und Betreuungsmaßnahmen heute schon zu Recht im Bereich der Justiz für Verbrecher und zur Rehabilitation, zur psychischen Betreuung, zur arbeitsmäßigen Ausbildung und Nachqualifikation vorhanden sind, ist das, was im Verbrechensopfergesetz nach dieser Novelle enthalten sein wird, zwar besser als der Status quo – weil endlich auch die Vorfinanzierung für Selbstbehalte bei krankenkassenbewilligten psychotherapeutischen Maßnahmen vorgesehen ist –, aber es ist aus unserer Sicht weiterhin unbefriedigend. Wichtige Fragen – wie etwa jene des Schmerzensgeldes, jene einer Entschädigung auch für nicht berufstätige unselbständig Beschäftigte und andere – sind weiterhin ungelöst. Daher wird mein Fraktionskollege Harald Ofner einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen, der sich mit dieser Thematik und mit dieser Problemstellung befaßt.

Ich hätte mir auch gewünscht, daß der Abänderungsantrag des Kollegen Öllinger im Ausschuß angenommen worden wäre. Denn darin waren zwei Themenkreise erfaßt, die meiner Ansicht nach dringend einer Lösung zuzuführen sind. Das sind erstens vollständige psychologische und psychotherapeutische Maßnahmen – und deren Finanzierung – für Kinder, die Opfer von Verbrechen, insbesondere von Sexualverbrechen, geworden sind. Darüber hinaus war darin auch vorgesehen, eine Tarifgestaltung für psychisch-soziale Betreuungen mit den Dachverbänden in entsprechender Form abzuschließen, um in diesem Bereich nicht ähnliches zu erleben, wie wir es im Pflegegeldbereich ohnehin schon erreicht haben: daß nämlich nach einer an und für sich gutgemeinten gesetzlichen Regelung durch explodierende Betreuungskosten für den zu Betreuenden wieder eine defizitäre Lücke, die er selbst zu finanzieren und in entsprechender Form abzustatten hat, entsteht.

Ich möchte – wie schon seinerzeit im Ausschuß – auch hier sagen, daß der Hinweis des Kollegen Guggenberger auf den Härteausgleich meiner Ansicht nach zuwenig tiefgreifend ist. Denn auch bei den Entscheidungen des Härteausgleiches – anders ist es bei Entscheidungen auf Basis einer gesetzlichen Regelung mit Anspruchsberechtigung – sind viele Betroffene  auf den Goodwill des jeweiligen Amtsträgers angewiesen. Wir müssen überdies in Österreich, vom Burgenland bis Vorarlberg und von Oberösterreich bis Kärnten, sehr unterschiedliche Regelungen und außerdem auch noch je nach Sozialversicherungsanstalt unterschiedliche Regelungen feststellen. Das ist ein unbefriedigender Zustand, den keiner versteht. Ich denke daher, daß auch das in einer kommenden Novelle zu regeln wäre.

Das zweite, mit dem ich mich in der kurzen Zeit, die mir zur Verfügung steht, beschäftigen möchte, ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. In der ASVG-Novelle wurde im Artikel 6 seinerzeit versprochen, daß für Betriebe und Betriebsstätten mit weniger als 50 Mitarbeitern vorzusehen ist, daß die Kosten von seiten der Republik Österreich, vom Steuerzahler getragen werden. So, wie der Gesetzestext jetzt vorliegt, ist zwar vorgesehen, daß für die Betriebe keine zusätzlichen Kosten entstehen, daß aber mit der Finanzierung aus der AUVA eine arbeitgeberseitige Finanzierung für diese Maßnahmen gegeben ist. Vom seinerzeitigen Versprechen der Bundesregierung, zur Bezahlung für Betriebe und Betriebsstätten mit weniger als 50 Mitarbeitern den Steuerzahler heranzuziehen, ist in diesem Gesetzestext also nichts mehr zu sehen.

Ich möchte auch sagen, daß der Termin des Geltendwerdens des Artikels 6 mit 1. Jänner 1999 klaren Handlungsbedarf für den Sozialausschuß mit sich gebracht hat. Man hat zwar eine Regelung gefunden, die nunmehr vordergründig den Betrieben keine zusätzlichen Kosten aufbürdet, aber man hat dabei meiner Ansicht nach mehrere Schönheitsfehler in Kauf genommen.

Ich gebe dem Abgeordneten Peter darin recht, daß bei den Betrieben eine Abstufung nach der Gefährlichkeits- und Unfallhäufigkeit in entsprechender Form vorzusehen wäre. Wir erachten daher auch für den Bereich der Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern seinen Antrag als nicht miterledigt. Dieser ist durch die Weise, in der heute die Gesetzeswerdung geplant ist, nicht befriedigend erledigt worden, daher werden wir der negativen Ausschußfeststellung zu seinem


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