Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 68

13.03

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da meine Kollegin Gatterer bereits zum Verbrechensopfergesetz Stellung genommen hat, möchte ich mich vor allem auf die Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes konzentrieren. Ich glaube, dabei geht es tatsächlich um eine weichenstellende Gesetzesänderung.

Im Grunde genommen geht es darum, daß die legistische und praktische Umsetzung des Artikels 6 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994 in Form einer, wie ich glaube, wirklich richtungsweisenden Weichenstellung erfolgt, nämlich in Richtung Gleichheit der Aufgabenstellung zwischen der Unfallversicherung einerseits und dem Arbeitnehmerschutz im Betrieb andererseits. Beide haben die gleichen Zielsetzungen im prophylaktischen Bereich, wie etwa Gesundheitsvorsorge, Berufskrankheitenprophylaxe und Verhütung von Arbeitsunfällen. Es soll also erreicht und praktisch umgesetzt werden, daß die Betriebe nicht zweimal zahlen, nämlich einmal für die Unfallversicherung und einmal für den betrieblichen Arbeitnehmerschutz, wobei dies allerdings zunächst einmal auf Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern eingeschränkt ist.

Meine Damen und Herren! Ich sage deshalb "zunächst", weil ich glaube – ich sage das ganz offen –, daß wir es uns auf Dauer nicht leisten und es den Betrieben mit über 50 Mitarbeitern nicht zumuten können, daß sie für den gleichen Zweck, den wir natürlich völlig akzeptieren, nämlich für Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz im Betrieb, Berufskrankheitenprophylaxe, zweimal zahlen. Das, was wir heute als Modell für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern beschließen, ist für uns und für mich ein Modell für die Zukunft. Wir werden diesbezüglich weitere Schritte in Zukunft setzen müssen. Ich kann keinem Betrieb erklären, warum er für den gleichen Zweck zweimal zahlen muß. (Beifall bei der ÖVP.)

Insofern ist es eine sehr weichenstellende Beschlußfassung, die wir heute treffen, weil wir erstmals diesen Grundsatz für 95 Prozent unserer Betriebe – ungefähr so viele fallen in diese Kategorie – verwirklichen.

Meine Damen und Herren! Zweiter Punkt: Ich glaube, wir müssen auch folgendes feststellen: Wenn uns diese Anliegen wie Gesundheitsvorsorge und Vermeidung von Berufskrankheiten so wichtig sind, dann können wir auf Dauer nicht tolerieren, daß wir eine Zweiklassengesellschaft von Arbeitnehmern haben. Wir haben zum einen die Arbeitnehmer in den Privatbetrieben, für die all das gilt, und wir haben zum anderen die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, für die all das nicht gilt! Ich bin daher sehr froh, daß wir schon ein Begutachtungsverfahren über ein ArbeitnehmerInnenschutzgesetz für den öffentlichen Dienst hatten. Ich hoffe sehr, daß die Gespräche zwischen Sozialministerium und Finanzministerium rasch zu konkreten Ergebnissen führen. Denn eines können wir trotz Stabilisierungskurs und Kostendenken im Budget nicht gelten lassen: daß der Finanzminister vielleicht sagt, die Betriebe müssen sich all das leisten können, im öffentlichen Dienst können wir uns das alles nicht leisten. – Das werden wir sicherlich, meine Damen und Herren, nicht tolerieren. Wir verlangen, daß hier mit einem Maß gemessen wird. Wir verlangen für den öffentlichen Dienst die gleichen Regeln wie für jeden privaten Betrieb. (Beifall bei der ÖVP und beim Liberalen Forum.)

Dritter Punkt: Meine Damen und Herren! Wenn wir uns heute im Bereich der Vorsorgemedizin und der Gesundheitsvorsorge umsehen, so können wir sagen, daß von allen Teilbereichen der Gesundheitsvorsorge der Bereich Betrieb-Arbeitsmedizin am besten und weitesten ausgebildet ist. Ich würde mir gesundheitspolitisch sehr wünschen, daß wir auch in den anderen Bereichen, also in der Sozialmedizin, Ernährungsmedizin und Umweltmedizin, so weit kommen, wie wir in diesem Bereich schon sind.

Eines ist natürlich nicht sehr vernünftig, das muß ich schon sagen: Die Betriebe müssen alle Bestimmungen einhalten. Ich nenne da zum Beispiel den Lärmgrenzwert von 85 Dezibel. Kaum verläßt der junge Mitarbeiter den Betrieb, kann er stundenlang in einer Disco mit 90 oder 95 Dezibel sein. Das kann es nicht sein. Da müssen wir Gesundheitsbewußtsein und auch Gesundheitsinformationen entsprechend forcieren. Wir müssen gesamtheitlich denken und können nicht nur sagen, die Betriebe sollen etwas tun. Gesundheit liegt in hohem Maß auch im Bereich


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