Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 121

degeheimnisses gerichtlich strafbar ist und deshalb Gegenstand sicherheits- und kriminalpolizeilicher Tätigkeit sein muß.

Zu den Fragen 35 bis 39:

Von einer Ausweitung der operativen Befugnisse von EUROPOL kann schon deshalb nicht gesprochen werden, weil EUROPOL derzeit nicht über operative Befugnisse verfügt. Nach Artikel 30 Abs. 2 des EU-Vertrages in der Fassung des Amsterdamer Vertrages wird der Rat binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Vertragsfassung EUROPOL bestimmte Möglichkeiten im Vorfeld exekutiver Befugnisse eröffnen. Eine Gefahr für die Grund- und Bürgerrechte kann ich in dem vorstehend skizzierten Inhalt des Amsterdamer Vertrages nicht erkennen. Gerade die EUROPOL-Konvention eröffnet dem, der von der Verwendung personenbezogener Daten durch EUROPOL betroffen ist, sehr weitgehende Rechte und auch Rechtsschutzinstrumente. Der Amsterdamer Vertrag führt noch zu einer Stärkung der Stellung des Europäischen Gerichtshofes im Rechtsschutzsystem der Dritten Säule, was ich persönlich für sehr begrüßenswert und wichtig halte.

Zur Frage 40:

Die Antwort ist ein klares Nein. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.42

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Wir gehen nun in die Debatte ein. Ich erinnere an die Bestimmungen der Geschäftsordnung, wonach jedem Klub eine maximale Redezeit von 25 Minuten und jedem Redner eine solche von 10 Minuten zur Verfügung steht.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Maximale Redezeit, wie gesagt, 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.43

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gleich zu Beginn meiner Ausführungen streiche ich heraus, was ich irgendwie als das Bemerkenswerteste, das Erschreckendste an der Antwort des Bundesministers empfunden habe: daß er offenbar nichts dabei findet, in seiner Antwort einen Punkt aufzunehmen, den ich für klar, eindeutig und unmißverständlich verfassungswidrig halte. (Abg. Kiss: Sie?) – Ja, ich. (Abg. Kiss: Wer sagt das?) Herr Abgeordneter Kiss, ich denke – und wenn Sie mir zuhören, werden Sie zu einer ähnlichen Auffassung kommen (Abg. Kiss: Da bin ich neugierig, was da wieder für eine Überraschung kommt!) –, Sie sind wie ich der Meinung, daß das Verhalten jeder Verwaltungsbehörde, vor allem dort, wo es um mögliche Einschränkungen – auch nur mögliche Einschränkungen – von Grundrechten geht, eines gesetzlichen Auftrages bedarf. Ich glaube, Herr Abgeordneter Kiss, Sie sind so wie ich der Meinung, daß das im Artikel 18 des Bundes-Verfassungsgesetzes verankert ist. Wenn jetzt der Herr Bundesminister sehr klar zu erkennen gibt, daß es auch seinem Wissensstand entspricht, daß es kein Militärbefugnisgesetz gibt, dann frage ich Sie schon: Welche gesetzliche Grundlage hat denn das Ressortübereinkommen von 1994? – Ich kenne keine.

Herr Bundesminister! Das ist rechtswidrig, was hier passiert ist! Das ist verfassungswidrig! Das Schlimme ist, daß es offenbar kein Unrechtsbewußtsein mehr gibt. Das sind die Gefahrenmomente, die ich wirklich sehe: wenn dieses Bewußtsein, daß hier etwas Schlechtes, etwas Schlimmes läuft, nicht mehr gegeben ist! (Beifall bei den Grünen.)

Ganz abgesehen davon, daß es auf den konkreten Fall auch nicht anwendbar ist, denn die Causa Pollet-Kammerlander geschah vor 1994, und damals gab es nicht einmal dieses rechtswidrige, verfassungswidrige Übereinkommen. Was mich aber so fassungslos macht, ist die Selbstverständlichkeit, mit der das gesagt wird.


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