Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 172

weil ihre Krankheit nicht als Berufskrankheit im ASVG aufgezählt ist. Und es gibt noch verschiedene andere Gründe.

Im Einzelfall sollte die Möglichkeit bestehen, dann, wenn eine Krankheit überwiegend beziehungsweise nur bei einer vom Versicherten ausgeübten Beschäftigung entsteht und die medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse bestätigen, daß sie berufsbedingt ist, eine Berufskrankheit festzustellen.

In diesem Sinne begrüße ich den Antrag des Abgeordneten Öllinger. Wir Freiheitlichen werden ihm sicher die Zustimmung geben. Denn in der Praxis schaut es ja auch so aus: Ob im Baugewerbe, in der Industrie oder im Dienstleistungsbereich, es kommt überall zu Berufskrankheiten, die in keinem Katalog enthalten sind und dadurch von Haus aus nicht berücksichtigt werden.

Wir Freiheitlichen werden diesen Antrag im Sozialausschuß sicher mitgestalten und in diesem Sinne eine gerechtere Situation schaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt jetzt noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Gaugg vor. Auch bei Ihnen stelle ich 4 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.25

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Einer der Vorredner meinte, es sei ein Rückgang bei der Zahl der Berufskrankheiten feststellbar, aber das ist nur ein Teil der Wahrheit. Denn wahr ist vielmehr auch, daß vielfach die alten Krankheitsbilder beziehungsweise die alten Berufskrankheiten noch gelten, die es heute in diesem Umfang und Ausmaß zum Teil nicht mehr gibt. Und Kollege Donabauer macht es sich überhaupt am leichtesten. Er sagt, EU-Richtlinien gebe es schon, aber die setzen wir nicht um. – Also überall dort, wo Richtlinien gut sind für die Regierungsparteien, werden sie umgesetzt, aber bei jenen, die im Interesse der arbeitenden Bevölkerung wären, zögert man. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir erleben immer wieder, daß bei Einzelfällen darauf hingewiesen wird, daß mehr als 50 Prozent Erwerbsfähigkeit nicht mehr gegeben sind, daß aber die Erwerbsunfähigkeit zu 100 Prozent aus der Berufsausübung erfolgen muß. Jetzt frage ich Sie: Wenn jemand Bandscheibenprobleme hat und in seinem Leben jemals Tennis gespielt hat, kann er dann nie mehr eine Berufskrankheit haben? – Das kann ja nicht im Interesse des Gesetzgebers sein.

Was noch hinzugekommen ist: Es gibt neue Berufskrankheiten, nämlich auch psychischer Art, von Mobbing bis hin zu psychischem Druck, der auf weibliche Bankangestellte an den Schaltern ausgeübt wird und ähnliches mehr. Diese neuen Krankheiten, diese neuen Erscheinungsbilder im Arbeitsprozeß sollte man verstärkt berücksichtigen. Die Kriterien dafür sollten objektiv und nachvollziehbar sein.

Nächster Punkt: Für mich ist ein fehlerhaftes System bei den Kuraufenthalten feststellbar. Es gibt Menschen, die jahrelang, jahrzehntelang fleißig arbeiten und dann aufgrund ihrer angeschlagenen Gesundheit auf Kur fahren möchten. Diese kommen nicht dran. Andererseits gibt es aber Angestellte, die sich "rechtzeitig" – unter Anführungszeichen – ihre Kuraufenthalte haben bewilligen lassen, und die können dann in regelmäßigen Abständen Kuraufenthalte in Anspruch nehmen und werden begünstigt.

In vielen Entscheidungen berufen sich die Arbeits- und Sozialgerichte, bei denen auch ich als Laienrichter tätig bin, auf die bestehenden Gesetze, nämlich darauf, daß sie Berufskrankheiten nicht in jenem Umfang zur Verfügung haben, um zu entscheiden, daß man tatsächlich in vorzeitige Alterspension gehen kann, obwohl sie dies gerne täten. Daher appelliere ich eindringlich an die Regierungsparteien, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.


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