Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 212

Politik des Ausgrenzens, des Verächtlichmachens, des Niedermachens (Abg. Dr. Maitz: Lächerlich! Lächerlich!) – nur weil einer eine andere Staatsbürgerschaft hat (Abg. Dr. Maitz: Niemand sagt das, nur Herr Öllinger! Lächerlich!) – inzwischen, so hoffe ich, in Europa passé ist. Sie ist passé – nicht nur in der Steiermark, sondern auch in Europa. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Maitz: Ende! Gott sei Dank!)

22.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Graf gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam. – Bitte.

22.07

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Öllinger hat von diesem Rednerpult aus behauptet, vom Rednerpult des RFS aus seien antisemitische Haßtiraden geäußert worden. – Das ist unwahr!

Ich berichtige tatsächlich: Das Gegenteil ist wahr! (Abg. Dr. Stippel: Das ist doch keine tatsächliche Berichtigung!) Antisemitische Haßtiraden kommen stets nur von den Kommunisten – siehe Rußland heute – und ihren geistigen Urahnen, der Gruppe revolutionärer Marxisten! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Steibl: Was ist das für eine Sprache?!)

22.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Graf, das ist doch keine tatsächliche Berichtigung! (Zwischenruf der Abg. Dr. Karlsson.) – Bitte, jetzt keine Zwischenrufe!

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stippel. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler: Auch ein Kommunist!)

22.08

Abgeordneter Dr. Johann Stippel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das österreichische Hochschülerschaftsgesetz, das wir in Kürze hier beschließen werden, bringt nach meinem Dafürhalten eine Reihe von Fortschritten, von Vorteilen für die Studierenden. Es gibt aber zwei Punkte, die ich von diesem Rednerpult aus schon seit langer Zeit urgiere, die bisher nicht beschlossen wurden und die auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf leider nicht beschlossen werden können.

Ich gehöre mit meiner fast 20jährigen Zugehörigkeit zu diesem Haus zu jenen, die wissen, daß bereits seit der XIII. Gesetzgebungsperiode über das passive Wahlrecht der Studierenden an den österreichischen Hochschulen und Universitäten gesprochen und diskutiert wird. In der XVIII. Gesetzgebungsperiode, Kollege Lukesch, wart ihr von der ÖVP zunächst bereit, dieses passive Wahlrecht für alle ordentlichen Hörer unter den Studierenden zu akzeptieren. Dann aber ist plötzlich der Schwenk gekommen.

Wir beschließen heute die Ausdehnung des passiven Wahlrechtes auf EWR-Staatsangehörige. – Gut, das ist ein Fortschritt. Aber für 3 bis 4 Prozent – mehr sind es ja nicht – der ordentlichen Hörer an unseren Universitäten gilt dieses passive Wahlrecht auch in Zukunft nicht. Wir schließen sie von diesem passiven Wahlrecht aus, und das in einer Zeit, in der wir so viel von Internationalität, von Mobilität und dergleichen mehr sprechen.

Es zählt auch jene Ausrede nicht mehr, deren man sich seinerzeit vor allem an den Kunsthochschulen – jetzt heißen sie anders, aber ich habe hier noch eine Stellungnahme der HochschülerInnenschaft an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst – insofern bedient hat, als man gesagt hat: An den Kunsthochschulen kann man das nicht machen, sonst würden ja die eloquenteren Studierenden aus dem deutschen Nachbarland die Studentenvertretungen dominieren.

Ich zitiere aus der Stellungnahme zum HSG-Entwurf, zu dem heute zu beschließenden Gesetz. Im Detail steht hier unter "Punkt 2.1. Passives Wahlrecht für ausländische Studierende":


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