Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 10

Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Geschäftsordnung steht, daß die Sitzungen ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden zu eröffnen sind. Dies tue ich hiermit, und zwar eröffne ich die 150. Sitzung des Nationalrates.

Für den heutigen Sitzungstag als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Haidlmayr, Ing. Langthaler, Mag. Stoisits, Dr. Schwimmer, Mag. Firlinger und Dr. Heindl.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Entschließung des Herrn Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht: Herr Bundesminister Dr. Fasslabend wird von Herrn Bundesminister Dr. Bartenstein vertreten.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Fragestunde, und ich beginne jetzt – um 9.01 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Finanzen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 1. Anfrage an den Herrn Finanzminister formuliert Herr Abgeordneter Gaugg. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister für Finanzen! In jüngster Zeit werden verstärkt Steuerabschreibungsmodelle angeboten, wo ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, die Frage lautet anders. Die Frage ist zu verlesen.

Abgeordneter Reinhart Gaugg (fortsetzend): Meine Frage lautet:

239/M

Wie können Sie es mit der Steuergerechtigkeit vereinbaren, daß in der letzten Zeit verstärkt Steuerabschreibungsmodelle angeboten werden, die durch eine Verlustzuweisung von bis zu 200 Prozent zu enormen Steuerbegünstigungen für Reiche führen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Vom Bundesministerium für Finanzen konnte in letzter Zeit generell kein verstärktes Anbieten von Steuerabschreibungsmodellen registriert werden. Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1996 ist es vielmehr gelungen, durch Änderungen des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze die Möglichkeit von Verlustbeteiligungsmodellen wesentlich einzuschränken.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die Zuweisung und steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Beteiligungen durch gesetzliche Maßnahmen nicht gänzlich verhindert werden können. Es ist auch zu bedenken, daß die Beteiligung an Betrieben, die hohe


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