Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 82

nehmen, höher zu besteuern, den Straßenverkehr aber nicht, also de facto zu begünstigen, indem er noch über die Senkung der Lohnnebenkosten zusätzlich profitiert. Ich meine, zu dieser Art der Verzerrung, der zusätzlichen Verzerrung zwischen Straße und Schiene, hätte ich mir schon von der Kommission ein deutliches Wort erwartet, daß das sicher nicht geplant sein kann. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Nun zum Abgabenänderungsgesetz von heute: Sie haben natürlich recht damit, daß es irgendwie ein bißchen komisch ist – das merkt man ja auch an der Aufmerksamkeit –, heute über dieses Abgabenänderungsgesetz zu sprechen, wo doch gestern die Steuerreformkommission ihre epochalen Vorschläge für das Jahr 2000 vorgelegt hat. Aber immerhin, es sind etliche Punkte darin enthalten, und den meisten Artikeln würden die Grünen ohne weiteres zustimmen, zum Beispiel den Bestimmungen in bezug auf die Körperschaftsteuer oder auch jenen der Kapitalverkehrssteuer, der Bundesabgabenordnung, sogar den Bestimmungen zum Finanzstrafgesetz haben wir in der Einzelabstimmung im Ausschuß zugestimmt.

Aber auf der anderen Seite muß ich auch sagen: Wenn ein Papier des Finanzministeriums, eine Vorlage, ein Gesetzesvorschlag vorgelegt wird, bei dem im Vorblatt bei der Kostenschätzung die Kosten um mindestens zwei Drittel unterschätzt werden und das im Ausschuß auch zugegeben wird, dann kann ich so einem Gesetz schon aus prinzipiellen Gründen nicht zustimmen. Gerade das Finanzministerium sollte darin akribischer sein als alle anderen Ressorts. In der Kostenschätzung steht, daß uns das Bausparen budgetär jährlich 300 Millionen Schilling kosten wird, aber daß die andere Angelegenheit, nämlich die Rückstellung der Jubiläumsgelder, 600 Millionen Schilling im Jahr kostet, das steht dort nicht.

Auf die Frage, wieso das nicht der Fall ist, wurde uns erwidert, daß das ja nicht wirklich ein politischer Entschluß sei, sondern daß man das wegen eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes machen müßte. – Dazu muß ich sagen: Es ist mir völlig Wurscht, ob das aufgrund eines Erkenntnisses des VfGH oder aufgrund des weisen Entschlusses des Finanzministers passiert. Budgetär gesehen heißt das: Kosten sind Kosten! Dann soll man hineinschreiben: Wir machen das unter Protest! – Okay! Das ist alles in Ordnung, aber die Zahlen müssen doch korrekt sein.

Zweitens: Es ist wirklich eine ärgerliche Geschichte mit dem Artikel V Bewertungsgesetz mit den Einheitswerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Ich habe, ehrlich gesagt, zuerst drübergelesen und habe mir gedacht: Na ja gut, die verschieben halt die Hauptfeststellung um zwei Jahre, was ist dabei!, bis mir die Begründung im besonderen Teil der Erläuterungen aufgestoßen ist, nämlich – ich zitiere –: "Eine Verschiebung der Hauptfeststellung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens um nochmals zwei Jahre erscheint auf Grund der bevorstehenden Einführung einer gemeinsamen Währung geboten."

Ich muß wiederholen, was ich schon im Ausschuß gesagt habe: Das spottet einfach dem gesunden Menschenverstand. Die gemeinsame Währung, insofern sie hier gemeint sein kann, nämlich die Wechselkursfestsetzung zum Euro, steht spätestens – ich weiß nicht, ob der 2. Jänner ein Werktag ist oder zufällig ein Sonntag – am ersten Werktag nach dem 1. Jänner fest, im Grunde schon am 31. Dezember. Daß die Münzen und Banknoten später kommen, das wissen wir schon, Herr Staatssekretär, aber das kann ja mit der Hauptfeststellung nichts zu tun haben.

Das ist einfach völlig unverständlich, aber Sie werden schon Ihre Gründe haben, warum Sie es so machen. Die Landwirtschaft ist ja interessanterweise gegen diese Hinausschiebung der Hauptfeststellung, und das ist für mich ein Grund, diesen Artikel V ebenfalls nicht zu akzeptieren und im übrigen dem Abänderungsantrag des Kollegen Böhacker zuzustimmen.

Der Artikel VII dieses Gesetzes beschäftigt sich mit den Gebühren. Wir haben im Ausschuß darüber schon länger diskutiert. Es ist halt ein Pech, Herr Staatssekretär, daß Sie jetzt die Gebühren auf diese Art novellieren, während doch im Bericht der Steuerreformkommission von gestern der Abschnitt über die Gebühren einer der wenigen ist, in dem die Steuerreformkommission eindeutig und unzweideutig Stellung bezieht, nämlich daß das Ganze abgeschafft und von Grund auf reformiert gehört. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)


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