Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 129

Aus diesem Grunde werden wir unsere Bemühungen, mehr Transparenz im Sinne des heute leider nicht erfolgreichen Antrages zu bewirken, fortsetzen und uns eine neue parlamentarische Initiative in diese Richtung einfallen lassen, denn ich kann nicht einsehen, daß ein guter Gedanke, der auch von Herrn Staatssekretär Ruttenstorfer als solcher anerkannt und definiert wurde, schlußendlich einzig und allein an der Tatsache scheitert, daß er von einer Oppositionspartei gekommen ist. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.04

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dkfm. Mühlbachler. – Herr Abgeordneter, Sie haben eine gewünschte Redezeit von 10 Minuten angegeben. Bitte.

17.04

Abgeordneter Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Kier eingehen. Herr Dr. Kier, ich glaube, daß noch nicht aller Tage Abend ist. Dieser Abänderungsantrag, der von Herrn Ing. Gartlehner und mir eingebracht wurde, bezieht sich auf einen Teil dieser Studie des Wirtschafts- und Sozialbeirates. Ich meine, daß die Spielregeln für einen verbesserten Bundeshaushalt in Permanenz fortentwickelt werden müssen.

Herr Abgeordneter Mag. Trattner, auch auf Ihre Bedenken möchte ich ganz kurz eingehen. Sie bezeichneten es als bedenklich, daß es in diesem Abänderungsantrag Bundesverfassungsbestimmungen gibt. Ich glaube, das ist insofern nicht dramatisch, als darin ja eine Befristung bis 31. Dezember 2003 eingebaut ist. Ich meine aber, daß es für die einzelnen Ministerien von großer Bedeutung ist, wenn sie, eben aufgrund dieses Abänderungsantrages, quasi eine Mehrjährigkeit ihrer Budgets erreichen und ihnen darüber hinaus auch noch die Möglichkeit eingeräumt wird, daß Ausgabeneinsparungen und Einnahmensteigerungen im Ressort verbleiben, zumindest zu einem gewissen Teil.

Daß es keine fixe Aufteilung gibt, ist schon klar, weil es in den verschiedenen Ministerien natürlich auch unterschiedliche Strukturen gibt. Es ist wahrscheinlich in einem Ministerium leichter, entsprechende Ausgabeneinsparungen zu erzielen, als das vielleicht in einem anderen der Fall ist. Sicherlich wird das Finanzministerium eine Regelung betreffend der Gewinne oder Überschüsse festlegen und darüber mit dem jeweiligen Ministerium eine Vereinbarung treffen.

Folgendes möchte ich auch noch dazusagen: Es handelt sich um eine ziemlich leidige und langwierige Diskussion, die zwischen FPÖ und den anderen Parteien läuft, wenn es darum geht, Haftungen als Schuld anzusehen. Natürlich kann man der Meinung sein, eine Haftung wäre eine Schuld, wenn man davon ausgeht, daß eine Haftung immer schlagend wird. Das hat sich jedoch in der Vergangenheit nicht so dargestellt, sodaß ich glaube, daß solche Bedenken zerstreut werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend: Es stellt das einen ersten Schritt in Richtung Veränderung und Verbesserung der Bundeshaushaltsregeln dar, und da würde ich mir fast erwarten, daß alle Parteien ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zum Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.

17.08

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Motive und Ziele der vorliegenden Novelle zum Bundeshaushaltsgesetz finden unsere volle Unterstützung. Ich selbst bin seit vielen Jahren Mitglied der entsprechenden Arbeitsgruppe des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen, und ich würde mir wünschen, daß noch mehr der von dort kommenden Vorschläge verwirklicht würden, etwa die verstärkte Flexibilität im Haushaltsrecht, verbunden mit entsprechender Ergeb


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