Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 36

Des weiteren teile ich mit, daß Frau Abgeordnete Dr. Schmidt beantragt hat, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 517/A der Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Volksanwaltschaftsgesetz und das B-VG geändert werden, eine Frist bis zum 15. Dezember 1998 zu setzen.

Hier liegt gleichfalls das Verlangen nach § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, eine Kurzdebatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Diese Kurzdebatte wird im Anschluß an die vorhin bekanntgegebene und verlangte Kurzdebatte des Abgeordneten Haigermoser stattfinden; die Abstimmung in unmittelbarem Anschluß an diese Kurzdebatte.

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Weiters gebe ich bekannt, daß Herr Abgeordneter Mag. Barmüller beantragt hat, dem Verkehrsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 858/A (E) der Abgeordneten Mag. Barmüller und Genossen betreffend die Einführung eines Gutpunkteführerscheins eine Frist bis zum 20. Jänner 1999 zu setzen.

In diesem Fall wurde die Durchführung einer Debatte nicht beantragt. Das heißt, daß die Abstimmung über diesen Antrag nach Erledigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung stattfinden wird.

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Weiters gebe ich bekannt, daß Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser beantragt hat, dem Verkehrsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 954/A (E) betreffend Entwicklung eines gesamtösterreichischen Verkehrsgestaltungsplanes eine Frist bis zum 19. Jänner 1999 zu setzen.

Auch hier ist eine Debatte nicht verlangt worden. Die Abstimmung wird daher nach Ende der Verhandlungen im Zuge des heutigen Sitzungstages zur Durchführung gelangen.

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Beschluß der Präsidialkonferenz betreffend Erklärung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr als Punkt 2 der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Herr Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat seine Absicht bekundet, dem Nationalrat zum Thema "Verkehrspolitik im europäischen Zusammenhang" einen mündlichen Bericht zu erstatten.

In der Präsidialkonferenz wurde dem Vorschlag zugestimmt, diese Erklärung als 2. Punkt der heutigen Tagesordnung festzusetzen, jedoch mit der Maßgabe, daß die Abgabe der Erklärung spätestens um 13 Uhr beginnen wird, selbst wenn der erste Punkt der heutigen Tagesordnung bis 13 Uhr nicht beendet sein sollte.

Der Nationalrat hat das Recht, gegen die Festsetzung des Zeitpunktes Einwendungen zu erheben. – Dies ist offenbar nicht der Fall. Damit ist die Festsetzung des Zeitpunktes so fixiert.

Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Um die Punkte 4 bis 12 der heutigen Tagesordnung in Verhand-lung nehmen zu können, ist nach § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist erforderlich.


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