Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 192

diese Orte keine ausgebildeten Zahnärzte bewerben. Daher, glaube ich, liegen wir mit dieser Gesetzesnovelle richtig. (Beifall bei der SPÖ.)

21.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte.

21.36

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich möchte zunächst folgenden Antrag der Freiheitlichen Partei einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Povysil, Dolinschek betreffend faire Neuordnung der Rahmenbedingungen für die Erbringung zahnärztlicher Leistungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die folgende Änderungen der Rahmenbedingungen für die Erbringung zahnärztlicher Leistungen durch Zahnambulatorien der Krankenversicherungsträger beinhalten:

1. Die Zahnambulatorien erhalten rechtlich idente Rahmenbedingungen, wie sie für Vertragszahnärzte gelten (etwa im Bereich der Besteuerung, der Möglichkeit, Ärzte zu beschäftigen et cetera);

2. Zahnambulatorien müssen von den Krankenversicherungsträgern wirtschaftlich zur Gänze getrennt und von sonstigen Aufgaben geführt werden und dürfen künftig weder Sach- noch Finanzmittel vom Krankenversicherungsträger erhalten;

3. Gleichstellung beim Werbeverbot zwischen niedergelassenen Ärzten und Ambulatorien; die Zahnambulatorien dürfen nicht ohne kostendeckende Verrechnung, zum Beispiel einzelnen (Ambulatoriums-)Ärzten für die Durchführung privat verrechneter Leistungen zur Verfügung gestellt werden;

4. Zahnambulatorien müssen unter diesen Voraussetzungen in den nächsten drei Jahren kostendeckend arbeiten, danach aber pro beschäftigtem Arzt Überschüsse erzielen, die dem Durchschnitt der von Vertragszahnärzten erreichten Gewinne entsprechen, ansonsten sind sie zu schließen und

5. Zahnambulatorien haben als zusätzliche, ausschließlich vom Krankenversicherungsträger finanzierte Leistungen eine kostenlose Beratung der Versicherten hinsichtlich aller zahnmedizinischen Fragen inklusive einer Kontrolle und finanziellen Beratung zu zahnärztlichen Angeboten und eine Übersicht über die von den einzelnen Vertragszahnbehandlern für einzelne Leistungen geforderten Preise anzubieten.

Drei Jahre nach der Umsetzung dieser Voraussetzungen ist den Zahnambulatorien gesetzlich die Erbringung aller zahnmedizinischen Leistungen zu gestatten.

Überdies sind Zahnbehandlungen und Zahnersatz nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft als Pflichtleistungen der Krankenversicherungen auszugestalten, wobei ein gleicher Kostenzuschuß für alle Versicherten vorzusehen ist."

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Haupt! Heißt es unter Punkt drei "zumindest kostendeckend" oder "kostendeckend", so wie Sie es verlesen haben?


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