Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 205

Darüber hinaus meinen wir, daß die Bundesländer, vor allem im Zusammenhang mit der Art und Weise, wie in Österreich die Steuerhoheit wahrgenommen wird, in jeder Phase die Gewinner in diesem Spiel waren. Sie hatten die Ausgaben zu verwalten, die Einnahmen hatte der Bund beizusteuern. Mittlerweile budgetieren sie aufgrund der Zuweisungen, die sie vom Bund bekommen, teilweise mit Überschüssen und tun so, als ob ihre Landesfinanzreferenten so tüchtig gewesen wären. In Wirklichkeit kommen sie in den Genuß positiver Effekte aus dem Finanzausgleich, und das einzige Verdienst jener Landesräte war, daß sie diese zusätzlichen Einnahmen nicht leichtfertig ausgegeben haben.

Daher meine ich: Es sollte alles gemeinsam neu verhandelt werden, es sollte einen neuen Finanzausgleich und eine echte Steuerreform geben. Ein derartiger Konsultationsmechanismus, wie er hier vorliegt, ist überflüssig. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

22.29

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin, die Sie stellvertretend für den Herrn Bundesminister für Finanzen anwesend sind! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von den beiden Vorlagen, die wir jetzt behandeln, nämlich Finanzausgleich und Stabilitätspakt, möchte ich mich mit der ersteren beschäftigen.

Die Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung im Bundesgesetzblatt Nr. 357/1988 verpflichtet in Artikel 9 auch Österreich, die Gemeinden als lokale Gebietskörperschaften mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten, weiters für finanziell schwächere lokale Gebietskörperschaften einen Finanzausgleich durchzuführen sowie den Gemeinden zur Sicherung ihrer Aufgabenerfüllung vielfältige und entwicklungsfähige Finanzsysteme zur Verfügung zu stellen.

Damit sind möglichst gleichwertige Lebensbedingungen für die Bürger, gleich ob diese in der Stadt oder im ländlichen Bereich wohnen, gemeint. Das sollte, so meint man, doch möglich sein. Von einem echten Finanzausgleich, meine Damen und Herren, sind wir jedoch noch weit entfernt. Daher dürfen allzu starke und allzu große Unterschiede in der Finanzkraft nicht länger hingenommen werden: Ich sage das mit aller Deutlichkeit, weil das wirklich nicht angeht.

Ich nenne Ihnen jetzt ein Beispiel: Jene Gemeinde, die in Oberösterreich die stärkste Finanzkraft aufzuweisen hat, hat eine Kopfquote von 18 645 S an eigenen Steuern. Die schwächste oberösterreichische Gemeinde hat eine eigene Finanzkraft von 6 408 S. Die stärkste Gemeinde aus Vorarlberg hat eine Kopfquote von 61 883 S und die schwächste Vorarlberger Gemeinde eine eigene Finanzkraft von 8 605 S.

Meine Damen und Herren! Im Hinblick darauf kann man nicht mehr von einem Finanzausgleich reden, insbesondere dann, wenn die Einwohnerzahl entscheidend dafür ist, wie hoch die Ertragsanteile sind, die im Finanzausgleich seitens des Bundes vorgegeben sind. Ich meine, diesbezüglich hat der Herr Bundesminister für Finanzen Handlungsbedarf. Denn es war ein bißchen wenig, wenn er im Finanzausschuß meinte, der Finanzausgleich hätte an und für sich keine innere Logik. Das ist eine politische Lösung! Das stimmt allemal noch! Er meinte, er würde dann jederzeit den Finanzausgleich ändern, wenn sich die Finanzausgleichspartner das quasi selber regeln und sich einigen.

Meine Damen und Herren! Ich ersuche daher den Herrn Finanzminister eindringlich, Maßnahmen zu setzen, damit nicht Ungerechtigkeiten fortgeschrieben werden, sondern ein Ausgleich hergestellt wird! (Beifall bei der ÖVP.)

Natürlich gibt es dann sehr oft Zurufe, es könnte und sollte doch jede Gemeinde auch für Betriebsansiedlung sorgen, damit auch Kommunalsteuer erbracht werden kann. – Daß man Ansiedlungsprojekte fördern sollte, braucht man den Gemeindeverantwortlichen, glaube ich, nicht zu erklären. Das wissen sie selber, und sie versuchen es auch. Aber vielleicht würde es sich auch einmal lohnen, bei einer Reform des Finanzausgleichs darüber nachzudenken, ob nicht das Aufkommen eines Bezirkes sozusagen auf die Gemeinden in diesem Bezirk aufgeteilt


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