Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 66

Herr Kollege Schieder! Welche Erklärung haben Sie dafür, daß im Jahr 50 nach Inkrafttreten der Erklärung der Menschenrechte, der UN-Charta, die Grundrechte in den Punkten Medienfreiheit und Meinungsfreiheit noch immer nicht umgesetzt sind? Würden Sie sich hier bitte erklären. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wie wir wissen, verhandeln und beschließen wir heute die Rundfunkgesetz-Novelle – beziehungsweise wird mit Mehrheit darüber beschlossen werden – und gleichzeitig die Änderung des Regionalradiogesetzes. Leider Gottes – das habe ich bereits in den Ausschußberatungen gesagt – ist Ihnen wieder kein großer Wurf in Richtung eines Dualismus zwischen dem öffentlich-rechtlichen Sektor und dem privaten Sektor gelungen. Nach wie vor gibt es in Österreich kein terrestrisches Fernsehen. Wenn Sie sagen, ein Unterausschuß sei notwendig, pflichten wir Ihnen bei. Aber was hat Sie denn davon abgehalten, sich mit dieser Materie zu befassen, wenn sogar die Medienpolitiker in Albanien schon soweit sind, terrestrisches Fernsehen zuzulassen, meine sehr geehrten Damen und Herren? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir sind nicht mehr das Medien-Albanien Europas, meine Damen und Herren. Das wäre eine Beleidigung für Albanien, das bereits einen anderen Rechtsstandard in der Medienpolitik gesetzt hat. Es gibt nach wie vor keinen Dualismus des öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Sektors. Warum? – Es gibt nach wie vor kein terrestrisches Fernsehen. Es gibt auch keine bundesweite Frequenz im Hörfunkbereich, die dem Privatradiosektor zur Verfügung stünde. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat vier Frequenzen.

Sie kennen die Diskussion um Blue Danube Radio. Da gibt es meines Erachtens nur zwei Möglichkeiten: Entweder finden Teile des Blue-Danube-Radio-Progamms in den anderen drei Programmen statt und man macht eine Frequenz für den Privatsektor frei – dann hätte man zumindest ein 3 : 1 Übergewicht zugunsten des Österreichischen Rundfunks oder des öffentlichen Sektors; das wäre ein Mindestmaß –, oder aber man sagt, man kann auf ein fremdsprachiges Radio nicht verzichten – wobei ich für diesen Ansatz in Teilbereichen durchaus Verständnis habe –, dann muß man aber hergehen und die Überversorgungen und die Mehrfachversorgungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abstellen.

Wenn Sie heute auf der UKW-Bandbreite RDS einstellen, dann werden Sie erkennen, daß immer wieder dasselbe Programm des ORF ertönt und empfangen wird, immer wieder dasselbe. Das ist doch der Beweis für die Überkapazität des Österreichischen Rundfunks. Natürlich wird er aus seiner Sicht Ihnen nicht von vornherein empfehlen, Frequenzen freizumachen. (Abg. Schieder: Das stimmt doch nicht, was Sie da sagen!) Das stimmt. (Abg. Schieder: Das ist doch kein Beweis!) Ja, das stimmt. (Abg. Schieder: Es kommt doch darauf an, ob man es im Gebirge hört oder sonstwo!)

Aber, Herr Kollege Schieder, es steht doch fest, daß es keinen Dualismus im Privatradiobereich gibt, und es steht weiters fest, daß es in Österreich keine Medienanstalt gibt. Die ÖVP, der Herr Kollege Kukacka als Mediensprecher der Österreichischen Volkspartei, ist dafür, ebenso die Mediensprecher aller Parteien hier im Haus – mit Ausnahme der Sozialdemokratie, sie ist dagegen. Was spricht denn eigentlich gegen eine Medienanstalt, die auch eine Fusionskontrolle hätte, die eine Lizenzbehörde sein könnte, die eine Entzugsbehörde sein könnte, die eine gewisse Aufsichtsbehörde sein könnte? Was spricht denn dagegen? Vielleicht können Sie hier erklären, wieso Sie mit Ihrem Koalitionspartner diesbezüglich nicht zu einer Übereinstimmung gekommen sind.

Nun, worum geht es im konkreten bei den Novellen? – Es geht einerseits darum, daß die EU-Richtlinie umgesetzt wird. So weit, so gut. Das ist überhaupt keine Frage. Unser Antrag ist ja dahin gehend gewesen, diese Novelle, soweit es um die Umsetzung der EU-Richtlinie geht, durchzuführen, alles andere in den Unterausschuß zu verweisen und dann wirklich eine gescheite Mediengesetznovelle zu machen. Es geht um eine massive Ausdehnung der Werbezeiten in den Fernsehwerbesendungen von bisher 30 Minuten im Wochenschnitt auf dann 35 Minuten im Jahresschnitt und ab 1. Jänner 2002 auf 42 Minuten, wobei ab dem Jahre 2001 die Beschränkung der Prime-time-Werbesendungen wegfällt. Das heißt, ab 2001 kann man in der wichtigsten Werbezeit mehr als 20 Prozent einer Stunde werben.


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