Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 221

das bis jetzt nicht geändert hat –, daß nur mehr 4 Prozent der Jugendlichen – 4 Prozent, Kollege Steindl! – sich bereit erklären würden, in einer der vorhandenen politischen Parteien aktiv mitzuarbeiten (Abg. Mag. Steindl: Bei uns ist der Prozentsatz höher!) – sehr wohl auch bei euch! Die Mitgliederzahlen eurer Jungen ÖVP kenne ich auch! In dem Maße, in dem es in den Bundesländern nicht mehr so wichtig ist, Mitglied der Jungen ÖVP zu sein, wenn man in eine Diskothek gehen möchte, weil man mit dem Auto woanders hinfahren kann, in dem Maße habt ihr auch an Mitgliedern verloren. Es sollte auch nicht der Sinn einer Jugendorganisation sein, daß man Mitglied sein muß, um zu Freizeitgestaltungsmöglichkeiten Zugang zu erhalten.

Die genannten 4 Prozent sollten aber für uns alle ein Alarmsignal und auch ein Auftrag sein, diese auch politische Jugendarbeit auf ein neues Standbein zu stellen.

Der heute schon angesprochene Bundesjugendring könnte oder sollte eigentlich ein Dachverband der wichtigsten Jugendorganisationen sein. Wir wissen aber, daß er in Wirklichkeit überhaupt nicht mehr ernst genommen wird. Es gibt über den Bundesjugendring ja auch kaum Initiativen, mit denen über alle Verbände hinweg konkret auch in der Öffentlichkeit Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Jugendlichen gesetzt worden wären, sondern da geht es ganz einfach darum, das Budget möglichst positiv – nämlich positiv für die einzelnen Organisationen – zu verteilen.

Frau Kollegin Tegischer! Sie haben gemeint, der Ring Freiheitlicher Jugend wurde nicht aufgenommen, weil es wahrscheinlich Statutenprobleme gegeben hat. – Ich war einer, der damals den Antrag auf Aufnahme in den Bundesjugendring gestellt hat, und ich kann Ihnen sagen, daß wir alle Kriterien erfüllt hatten. Das Verfahren war eigentlich schon abgeschlossen. Ich mußte mich als Jugendobmann einem Hearing im Bundesjugendring stellen. Auch das ist in Ordnung gegangen. Wir haben nur das Problem gehabt, daß damals auf parteipolitischer Ebene irgendeine tagespolitische Diskussion ausgebrochen ist, und dann hat man plötzlich verlangt, daß sich die Jugendorganisation, die aufgenommen werden will, und der Obmann von der eigenen Partei distanzieren müssen, dann werde man ihn aufnehmen. Wenn er das nicht tut, werde man ihn nicht aufnehmen. Das war das Kriterium des Bundesjugendringes, um eine Jugendorganisation, die immerhin 10 000 Mitglieder umfaßt, in ihre Organisation, die bis dato der einzige Dachverband ist, mit einzugliedern.

Wenn das die Kriterien sind, nach denen in einer Jugendorganisation Jugendarbeit für alle österreichischen Jugendlichen gemacht wird, dann ist klar, daß hier absoluter Reformbedarf besteht!

Ich hoffe wirklich, daß wir die positive Stimmung der heutigen Debatte in den Ausschuß mit hineinbringen und daß wir den Interessen der Jugendlichen – und zwar nicht den parteipolitischen, sondern den demokratiepolitischen Interessen – nachkommen werden und die Jugendarbeit auch durch die Vorschläge, die wir in diesem Gesetz gemacht haben, auf eine neue, bessere und zukunftsorientierte Basis stellen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Damit ist die Debatte geschlossen.

Im Einvernehmen mit den Antragstellern weise ich den Antrag 925/A dem Verfassungsausschuß zu.

21. Punkt

Bericht des Hauptausschusses betreffend Erstattung eines Vorschlages für die Wahl eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft (1557 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch auf Berichterstattung liegt nicht vor.


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