Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 161

Wir haben Bedenken datenschutzrechtlicher Art, denn es fehlt eine Angabe darüber, zu welchem Zweck Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Blutspendeeinrichtungen personenbezogene Daten des Spenders bekommen. Warum sie diese bekommen, ist uns einfach nicht klar, und das geht aus dem Gesetzestext auch nicht hervor.

Weiters stellt sich die Frage nach dem Umfang der Daten, die über nicht für eine Blutspende geeignete Personen verarbeitet werden sollen, insbesondere die Frage, warum und inwieweit Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zu speichern sind. Auch das ist ein Faktum, das wir nicht nachvollziehen können. Wir hoffen allerdings, daß der Umfang dieser Daten angesichts deren Sensibilität jedenfalls auf das medizinisch unbedingt notwendige Minimum beschränkt wird.

Weiters wäre auch zu hinterfragen, warum eine Zehnjahresfrist festgelegt ist, die es bis zur Lösung des jeweiligen Falles geben soll, und um welche andere Rechtsvorschriften es sich handeln könnte, die eine längere Aufbewahrungsfrist erforderlich machen.

Herr Kollege Haupt! Ihren Antrag, der vorsieht, daß nach Ablauf dieses Zeitraumes oder nach Einstellung der Tätigkeit der Blutspendeeinrichtung die vollständige Dokumentation der jeweiligen Landessanitätsbehörde zu übergeben ist, halten wir auch aus Datenschutzgründen nicht für sinnvoll. Die Frage sei da doch erlaubt, ob solche Daten nicht zu löschen wären. Wir können daher diesem Ihrem Antrag nicht zustimmen.

Meine Damen und Herren! Ich halte es auch für bedenklich, daß die Dokumentation zur jederzeitigen Einsichtnahme für die nach diesem Bundesgesetz zuständigen Kontrollorganen aufzulegen ist. Ich bin der Meinung, daß es sinnvoll wäre, daß die Einsicht in Unterlagen, die Gesundheitsdaten enthalten, grundsätzlich nur Ärzten und Ärztinnen vorbehalten werden sollte.

Meine Damen und Herren! Abschließend bitte ich bei dieser Gesetzesvorlage um eine getrennte Abstimmung. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Frau Abgeordnete Motter im Verlaufe ihres Debattenbeitrages verlesen hat, ist geschäftsordnungsgemäß überreicht worden, ist genügend unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Ich erteile jetzt Frau Abgeordneter Haidlmayr das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

18.17

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Blutsicherheitsgesetz bedeutet in der Form, in der es uns jetzt vorliegt, unbestritten einen Fortschritt sowohl für jene, die Blut spenden, als auch für jene, die Blut brauchen.

Frau Ministerin! Ich glaube, daß es ganz wichtig ist, daß Situationen, wie es sie durch den AIDS-Skandal auch in Österreich gegeben hat, nicht mehr vorkommen. Ich meine, daß sich alle hier Anwesenden noch daran erinnern können, daß damals Tausende Bluter mit HIV infiziert und daß die dafür Verantwortlichen nie zur Rechenschaft gezogen worden sind. Auch ein Ausschuß, der die Situation rund um verseuchtes Blut in Österreich hätte klären sollen, ist nie zustande gekommen.

Wir haben jetzt erreicht – und zwar auf massiven Druck der Grünen –, daß es seit 1995 einen Unterstützungsfonds für HIV-infizierte Personen gibt. Das ist zumindest ein kleiner Schritt, aber es ist noch lange nicht ausgeschlossen, daß es Skandale wie den damaligen, bei welchem mit HIV verseuchtes Blut verabreicht wurde, auch in Zukunft geben wird.

Frau Ministerin! Wir haben bereits im Ausschuß darüber gesprochen, daß nach wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Vermutungen die Gefahr besteht, daß BSE auch über Blut übertragen wird. In Amerika hat man bereits darauf reagiert, und Personen, die in England waren oder dort


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