Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 167

Ich möchte – weil das auch kritisiert wurde – noch einmal auf die Dokumentationspflicht, die ebenfalls im Gesetz verankert ist, eingehen. Nur damit wird meiner Meinung nach der Blutkreislauf quasi von Vene zu Vene lückenlos nachvollziehbar, was es später ermöglicht, eventuelle Schadenersatzansprüche zu stellen. Damit wird ein Sicherheitsmechanismus verwirklicht, und die zehnjährige Aufbewahrungspflicht der Daten ist voll gerechtfertigt und gerade für diese Nachvollziehbarkeit für den Fall der Fälle über Jahre hinweg eben besonders wichtig.

Abschließend möchte ich unserer Gesundheitsministerin Hostasch und den Experten ihres Hauses zu diesem Gesetz gratulieren. Es ist zeitgemäß, es ist patientenorientiert, es ist ein Regelwerk, das getragen ist von dem Bemühen nach größtmöglicher Sicherheit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist jetzt Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. (Abg. Dr. Rasinger: Ein Feuerwerk wird jetzt über uns hereinbrechen! – Abg. Schwarzenberger: Wo ist die FPÖ? Die wollen den Pumberger nicht mehr hören!)

18.44

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon vieles gesagt worden. Im wesentlichen kann man abschließend feststellen, daß durch dieses Gesetz die Wahrscheinlichkeit einer Infektion eines Patienten, der mit Blut oder mit einem Blutprodukt behandelt wird, gesenkt wird. Daher ist es uns auch recht, daß dieses Gesetz heute beschlossen wird, und wir werden ihm auch zustimmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte, auch in meiner Funktion als Vorsitzender des parlamentarischen Gesundheitsausschusses, die Gelegenheit nützen, den jährlich Hunderttausenden Spenderinnen und Spendern in Österreich von dieser Stelle aus zu danken, daß sie, ohne den geringsten eigenen Nutzen daraus zu ziehen, im Dienste des Nächsten, des erkrankten Nächsten so viel Blut spenden. Trotz der Schwierigkeiten, die auftreten können, und trotz der Regelungen im Gesetz, die eine Spende in Hinkunft aufgrund des bürokratischen Mehraufwandes schwieriger gestalten könnten, hoffe ich, daß sich auch in Zukunft genauso viele Österreicherinnen und Österreicher zur Blutspende melden und diese gute Tat fortsetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz war ein Anlaßgesetz. Der Anlaß war kein guter, das Gesetz geht aber in Ordnung. Der Anlaß war ein Kriminalfall im Mühlviertel im Frühjahr vorigen Jahres. Damals wurde verseuchtes Blut – offensichtlich aus Afrika – in einem Mühlviertler Betrieb auffällig und beschlagnahmt, weil man – die Untersuchungen sind, glaube ich, noch im laufen – angeblich dieses Blut umetikettiert haben soll, und eventuell wurde auch bereits mit HI-Viren kontaminiertes, verseuchtes Blut in Umlauf gebracht.

Ich weiß, daß auf dem Auszug aus dem Handelsregister auch ein sehr prominenter Name im Zusammenhang mit dieser Firma feststellbar war, nämlich der Name des ehemaligen SPÖ-Bürgermeisters von Salzburg, Reschen. Interessanterweise ist er als Firmenbeteiligter oder Firmeninhaber dieser in Verruf und in Verdacht geratenen Firma aufgeschienen.

Ich hoffe, daß sich dieser offensichtliche Kriminalfall schnell lösen läßt und daß es in Zukunft nicht mehr vorkommen kann, daß in Österreich Blut aus einem anderen Land – in dem Fall aus afrikanischen Staaten – eingeführt, umetikettiert und eventuell einem Patienten zugeführt wird. Ich hoffe, daß das in Zukunft nicht mehr vorkommen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden auch die Abänderungsanträge der Grünen und Liberalen befürworten, denn sie sind ganz in unserem Sinne. Ich bin somit am Ende meiner Ausführungen, weil es nicht sehr viel am Inhalt dieses Gesetzes auszusetzen gibt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Freund und Schuster.)

18.48


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