Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 179

Es wird in Zukunft natürlich nicht mehr so sein können, daß zum Beispiel Laienhelfer im Rettungssanitätswesen tätig sind. Laienhelfer oder ehrenamtliche Kräfte werden in Zukunft jedoch genauso für Krankentransporte, für "Essen auf Rädern", für soziale Dienste et cetera gebraucht werden. Deswegen wäre ich froh darüber, wenn uns die ehrenamtlichen Helfer auch in Zukunft erhalten blieben.

Frau Ministerin! Ich habe deshalb einen Entschließungsantrag betreffend Neuregelung der Ausbildung und Schaffung eines Berufsbildes für Rettungssanitäter eingebracht. Ich möchte diesen Entschließungsantrag nun verlesen:

Seit Herbst 1998 gibt es einen Entwurf des Gesundheitsministeriums zur Neuregelung der Ausbildung der Rettungssanitäter. Die Begutachtungsfrist ist beendet, es wird jedoch nur eine kleine Minimalforderung in Form eines Antrages im Gesundheitsausschuß behandelt. Der übrige Entwurf liegt derzeit auf Eis.

Aus vorliegenden Statistiken der Hilfsorganisationen geht hervor, daß jährlich zwischen 300 000 und 400 000 Notfallpatienten keine notärztliche Versorgung erhalten. Ein Gesetz, welches nichtärztlichem Personal erlaubt, bis zum Eintreffen im Krankenhaus lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ist daher dringend erforderlich. Der vorliegende Entwurf würde einen dramatischen Anstieg der Patientenversorgungsqualität bedeuten.

Frau Ministerin! Dieser Entschließungsantrag ist im Sinne der Patienten. Es wird zwar – das ist unbestritten – gerade in der ersten Zeit durch eine qualifizierte Ausbildung von Rettungssanitätern zu Mehrkosten kommen, aber ich glaube, diese Kosten sind gerechtfertigt, wenn man bedenkt, daß ein Tag auf einer Intensivstation zwischen 10 000 S und 20 000 S kostet. Durch diese qualifizierte Ausbildung von Rettungssanitätern bekäme man dieses Geld in kürzester Zeit wieder herein, da die Patienten dann nicht so lange im Krankenhaus liegen müßten, weil sie bereits während des Transportes in das Krankenhaus entsprechend qualitativ versorgt würden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Frau Kollegin! Wenn Sie bitte an die Motivation für den Antrag, die Sie bis jetzt vorgelesen haben, auch noch den eigentlichen Antrag anschließen wollen! Das sind die Zeilen vor den Unterschriften. – Bitte.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (fortsetzend): Der Entschließungsantrag lautet wie folgt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Neuregelung der Ausbildung und Schaffung eines Berufsbildes für Rettungssanitäter

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundes und Soziales wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31. März 1999 eine Regierungsvorlage, welche die Ausbildung der Rettungssanitäter neu regelt, zuzuleiten.

*****

Frau Minister Hostasch! Da geplant ist, einen diesbezüglichen Entwurf bis 28. Februar vorzulegen, darf es, so glaube ich, auch kein Problem für SPÖ und ÖVP sein, diesem Antrag zuzustimmen, weil sie ja ohnehin vorhaben, bereits einen Monat vorher einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Motter.)

19.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite