Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 236

Der Untersuchungsausschuß besteht aus 17 Abgeordneten im Verhältnis 6 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 1 Liberales Forum, 1 Grüne.

Gemäß § 33 Abs. 2 GOG wird die Durchführung einer Debatte beantragt.

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich darf Ihnen die Bestimmungen der Geschäftsordnung in Erinnerung rufen: Jeder Redner hat eine Redezeit von 5 Minuten. Der Erstredner hat für die Begründung eine Redezeit von 10 Minuten. Stellungnahmen der Mitglieder der Bundesregierung oder der Staatssekretäre sollen auch nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich erteile zunächst der Antragstellerin, Frau Abgeordneter Dr. Heide Schmidt, das Wort. Sie hat für ihren Debattenbeitrag eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. – Bitte.

23.44

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Am 12. Jänner 1999 hat der Justizminister der Bundesregierung einen Vortrag erstattet, in dem er mitgeteilt hat, daß die Anzeigen wegen Amtsmißbrauchs gegen den jetzigen Bundespräsidenten Klestil sowie die ehemaligen Minister Foregger, Löschnak und Mock zurückgelegt wurden. Er hat weiters mitgeteilt, daß die Justiz festgestellt hat, daß keine Anhaltspunkte zu weiteren Nachforschungen gegen die tatverdächtigen Iraner gefunden werden können. Daher wurde das Verfahren – das ist in der Strafprozeßordnung so vorgesehen – bis zur künftigen Entdeckung eingestellt.

Wir stehen nach diesen Feststellungen vor einer neuen Situation für die Diskussion hier im Haus. Denn es war bisher das Hauptargument der Vertreter der Regierungsfraktionen, daß es nicht sinnvoll sei, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, weil es keinen Sinn habe, ein Parallelverfahren durchzuführen. Das hat man uns schon gesagt, als in den Ministerien für Äußeres, Inneres und Justiz eine Innenrevision stattfand. Es sei nur daran erinnert, daß der Außenminister anfangs gar nicht willig war, eine solche durchzuführen, und sich erst durch die öffentliche Diskussion dazu entschloß, das zu tun. Aber das war das Argument: Jetzt finden sowieso einmal Untersuchungen statt.

Nachdem diese abgeschlossen und Anzeigen wegen Amtsmißbrauchs erstattet worden waren – und zwar aufgrund dieser Berichte –, war es das Hauptargument der Vertreter von den Regierungsfraktionen hier im Hohen Haus: Jetzt laufen die strafrechtlichen Untersuchungen, jetzt hätte es auch keinen Sinn, parallel dazu eine parlamentarische Untersuchung durchzuführen.

Jetzt ist beides abgeschlossen, sowohl die Innenrevision als auch die strafrechtlichen Untersuchungen. Daher muß man sich jetzt neu damit auseinandersetzen, ob ein Untersuchungsausschuß notwendig ist oder nicht, um die politische Verantwortung zu klären. (Abg. Großruck: Es ist eingestellt worden!)

Herr Kollege! Wenn Sie hier jetzt sagen, daß die strafrechtliche Untersuchung ausreicht, dann haben Sie doch ein sehr merkwürdiges Verständnis von politischer Verantwortung. Denn wenn für Sie der Maßstab der politischen Verantwortung das Strafrecht ist, dann wissen wir, was Sie von politischer Kultur halten. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Was heißt hier "eingestehen"? – Wenn Sie wirklich auch noch durch Ihre Zwischenrufe hier deponieren, daß für Sie das Strafrecht der Maßstab der politischen Verantwortung ist, dann ist das ein Offenbarungseid darüber – sollte das von den Kollegen der Regierungsfraktionen ÖVP und SPÖ geteilt werden –, welche Maßstäbe Sie anlegen. Es läßt auch interessante Schlüsse


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