Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 107

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wäre, wer dort beschäftigt ist. Das heißt, Sie unterstellen all jenen, die vor Ihrer Amtszeit beschäftigt worden sind, dieses Vertrauen nicht zu besitzen oder nicht würdig zu sein, in Ihr Vertrauen eingebunden zu werden.

Darüber hinaus – und das ist der Gipfel – heißt es in Ihrer Anfragebeantwortung, daß es nahezu unmöglich ist, besonders qualifizierte Mitarbeiter zu finden, die zu den Gehaltsansätzen des Bundes ein Dienstverhältnis eingehen. – Das ist aber Ihr System, ein System, das Sie immer wieder nach außen projizieren, Ihr System, von dem Sie immer behaupten, es sei das beste! Ständig heißt es, wir leben in einem Sozialstaat, es geht uns so gut, und wir sind so toll!

Sie sind es, die in einer Anfragebeantwortung die Mitarbeiter des Sozialministeriums abqualifizieren, denn Sie sagen wörtlich, daß es nahezu unmöglich ist, besonders qualifizierte Mitarbeiter zu finden. – Frau Minister, da krankt es am System! Und wenn man Sie dann frägt, bei welchen Institutionen Sie Mitarbeiter anfordern, dann wird das Bild schon etwas klarer: beim Arbeitsmarktservice Österreich. Heißt das, daß die Mitarbeiter dort um so viel mehr verdienen? Wir wissen, daß die Mitarbeiter der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien wesentlich mehr verdienen als jene im Sozialministerium, ebenso die Angestellten bei den Österreichischen Bundesbahnen und insbesondere jene beim Österreichischen Gewerkschaftsbund.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund liefert Ihnen, Frau Minister, Mitarbeiter. Sie als ehemalige Arbeiterkammerpräsidentin und hohe Gewerkschaftsfunktionärin sind bestens darüber informiert, in welch goldenem Palast ÖGB-Funktionäre in Österreich hausen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Deren kollektivvertragliche Bestimmungen, Frau Bundesminister, hätte ich gerne für alle österreichischen Arbeitnehmer, weil es nicht einzusehen ist, daß die meisten Kollektivverträge in Österreich (neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen)  – nämlich jene der Privatwirtschaft; für Prokuristen, leitende Angestellte, hochverantwortliche Mitarbeiter – bei etwa 45 000 S enden, jene in den geschützten Bereichen des ÖGB aber bei 70 000 S enden.

Daher frage ich Sie, Frau Minister: Sind die Mitarbeiter des ÖGB um so viel höher qualifiziert als die Mitarbeiter in der freien Wirtschaft, oder haben Sie sich da einen Privilegientempel geschaffen, der in der heutigen Zeit durch überhaupt nichts zu rechtfertigen ist? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist ja wirklich nicht einzusehen, daß Sie gerade von diesen Unternehmen Mitarbeiter entlehnen, Mitarbeiter, die aus den "geschützten Werkstätten" kommen, aus der Arbeiterkammer Wien, aus dem ÖGB, aus der Wiener Gebietskrankenkasse und so weiter – und das angesichts der höchsten Arbeitslosigkeit in Österreich seit Bestehen der Zweiten Republik!

Herr Sallmutter freut sich darüber, daß er die einmillionste Pension übergeben kann – an einen über Jahrzehnte brav Einzahlenden. Ja, wie hoch ist denn diese Pension? – Ich kann Ihnen sagen, das ist geradezu eine Mindestpension im Vergleich zu den Pensionen der Mitarbeiter beim ÖGB, jener Mitarbeiter, die unter die Gunst des Präsidenten fallen.

Es ist schon erstaunlich, Frau Minister, wenn es in einer Betriebsvereinbarung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes zum Beispiel heißt, daß der Präsident die Art der Beschäftigung der Arbeitnehmer bestimmt. – Ja wo gibt es das denn noch? Das ist ja wie in einer Diktatur! Das heißt ja, wenn jemand dem ÖGB-Präsidenten Verzetnitsch zu Gesicht steht, dann wird er besser eingestuft, dann bekommt er eine bessere Beförderung und ein höheres Gehalt. Nicht die Qualifikation ist gefragt, sondern entscheidend ist, ob man dem Präsidenten zu Gesicht steht!

Was die Arbeitsverhältnisse angeht, so muß ich sagen, beim ÖGB gibt es ein wahres Paradies an Privilegien! Der ÖGB müßte eigentlich heißen "Österreichische Goldbären". Es ist unglaublich, was sich dort tut! (Abg. Edler: Was ist mit eurer Gewerkschaft?) Ich werde dir sagen, was dort alles los ist, Edler. Du wirst staunen!

Nur ein kleiner Auszug. – Anrechnung von Vordienstzeiten: Der öffentliche Dienst hat einschneidende Maßnahmen in der Form gesetzt, daß Mitarbeiter, die aus der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst gehen, maximal drei Jahre als Vordienstzeiten angerechnet bekommen. Anders beim ÖGB: Die gesamten Vordienstzeiten werden angerechnet, und zwar unabhängig


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