Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 110

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von diesen zehn waren nicht das ganze Jahr 1998 über tätig. Ich darf also feststellen, daß wir in unserem Ressort sehr sparsam mit Arbeitskräfteüberlassungsverträgen umgehen; wir haben derzeit eine, wie ich glaube, absolut vertretbare Anzahl.

Was die Summe der Aufwendungen für die Überlassungsverträge betrifft, so können Sie aus den in der schriftlichen Anfragebeantwortung ausgewiesenen Summen erkennen, daß diese durchaus angemessen sind. Es handelt sich dabei um die Bruttosummen, in denen natürlich alle Lohnnebenkosten beinhaltet sind, und wenn man weiß, welche Anforderungen durch Überstunden, durch Wochenendarbeiten für Ministerbüromitarbeiterinnen und -mitarbeiter entstehen, dann kann man feststellen, daß da durchaus vertretbare Kosten ausgewiesen sind. Darüber hinaus handelt es sich in den meisten Fällen um akademisch ausgebildete Kolleginnen und Kollegen, die zu Recht die entsprechende Besoldung für sich in Anspruch nehmen.

Ich weise daher entschieden den Vorwurf zurück, daß da eine nicht konforme Arbeitskräfteüberlassung erfolgt, die nicht im Sinne einer behutsamen, schonenden Budgetinanspruchnahme wäre.

Darüber hinaus möchte ich auch die Unterstellung zurückweisen, die in Ihrer Frage 8 beinhaltet ist, wonach die Überlassungsverträge den Planposteneinsparungen entgegenwirken. Ich habe schon darauf verwiesen, daß die Überlassungsfälle auf die Planposten sehr wohl angerechnet werden. Andererseits sind auch die Größenordnungen zurechtzurücken. Allein in meinem Ministerium wurden in den letzten zwei Jahren an die 90 Planposten eingespart, sehr geschätzter Herr Abgeordneter, und die Zahl der Überlassungen ist – auf die letzten zehn Jahre bezogen – konstant und beträgt derzeit sieben.

Darüber hinaus möchte ich mit aller Deutlichkeit feststellen, daß ich zu allen meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nicht nur im Ministerbüro, sondern auch in den Sektionen volles Vertrauen habe. Ich weiß, daß von allen hervorragende Arbeit geleistet wird, aber ich bitte, zu respektieren, daß in einem Ministerbüro gesonderte Anforderungen bestehen, die auch durch entsprechende Arbeitsüberlassungsverträge geltend gemacht werden müssen und sollen. (Abg. Gaugg: Warum schreiben Sie etwas anderes?) Das ist eine Vorgangsweise, die sich überall bewährt hat, die Sie aber nicht beurteilen können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.50

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Stadler, Sie haben sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Silhavy: Ich hoffe, wirklich zur Geschäftsordnung!)

19.50

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Während der Debatte zur Dringlichen Anfrage meiner Fraktion hat Herr Präsident Fischer meinem Klubkollegen Haupt einen Ordnungsruf erteilt.

Wir haben mittlerweile das Tonband dieser Rede abgehört, und das richtige Redezitat lautet: "Nicht die Freiheitlichen haben gelogen, sondern Sie, Herr Staatssekretär, und das ist auch der Grund, daß Sie hier sitzen dürfen, haben zugeben müssen, daß ...", und dann geht die Redepassage weiter. Das war ein wesentlich längerer Satz.

Herr Präsident! Ich ersuche Sie, das Band ebenfalls abhören zu lassen, die volle Redepassage abtippen zu lassen und dann dafür zu sorgen, daß Herrn Haupt auch wirklich wieder recht getan wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter, also gut, ich werde mir auch das Band anhören. Ich hoffe, ich habe dann Zeit genug, alle Bänder zu hören.

Ich möchte aber dazu sagen: Ich halte es nicht für zulässig, bei einer anderen Debatte unter Gebrauchnahme einer Geschäftsordnungswortmeldung dieses Thema zu relevieren. Der Ordnungsruf ist von Präsident Fischer verhängt worden. (Abg. Mag. Stadler: Man könnte das Band


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