Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 87

Durch die Beseitigung – ein zweiter Punkt – der Honorar- und Wettbewerbsrichtlinien wird erstmalig per Gesetz ein freiberufliches Monopol aufgeweicht, wenn auch nicht zur Gänze beseitigt.

Ein dritter Punkt – und dieser wurde heute auch schon des öfteren genannt –: Die Durchlässigkeit der Ausbildung und damit der beruflichen Karriere, ohne zwingenden Hochschulabschluß und ohne Matura, ist eine ganz große Errungenschaft dieses Gesetzes.

Daß das freiberufliche Monopol der Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater noch nicht ganz beseitigt werden konnte, zeigt die Diskussion, zum Beispiel wenn es um die Berechtigung zum Abschluß von Büchern geht. Da darf jetzt der selbständige Buchhalter zwar bis zu den Grenzen der BAO 125 auch abschließen, er darf aber nur Bücher führen für die doppelte Grenze. Warum – wer kann mir das erklären? – kann er nicht auch bei 10 Millionen Schilling einen Abschluß durchführen? Ist das nicht doch eine Verteidigung eines bestimmten Marktanteiles? – Die Frage, was passiert, wenn die Grenzen überschritten werden, ist meiner Meinung nach noch zu klären.

Oder aber: Warum darf er den Kunden bei der Finanzbehörde nicht vertreten? Man muß nämlich bedenken, daß die Bilanz und alles, was dazu gehört, der Unternehmer ja selbst unterschreiben muß und selbst auch der Behörde gegenüber verantwortlich ist. Also: Wo wird erklärt, warum er, der selbständige Buchhalter, ihn nicht vertreten darf?

Ein Nadelöhr – und darauf möchte ich auch noch hinweisen – scheint mir weiters die Zusammensetzung dieser Prüfungskommissionen zu sein. Es ist das zwar gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sehr, sehr viel besser geworden, aber noch immer hat die Wirtschaftstreuhänderkammer ein Anhörungsrecht, wenn es um den Vorsitz geht; sie schlägt nach wie vor die Hälfte der Prüfungskommissäre vor. Ich wünsche dem Wirtschaftsminister schon heute viel Glück, wenn er diesbezüglich einmal nicht konform geht mit den Vorschlägen und mit der Anhörung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Ich denke – und das wurde eigentlich von allen Seiten betont –, der Weg, der mit diesem Gesetz eingeschlagen wurde, ist richtig!

Lassen Sie mich mit einem Zitat aus der "Presse" vom 27. Jänner 1999 enden – ich gebe es nicht wörtlich, sondern nur inhaltlich wieder –: Der Alpenländische Kreditorenverband stellt darin fest, daß die Honorare der Wirtschaftstreuhänder als Buchhalter mit Hochschulabschluß sich für Kleinunternehmer in recht hohen Sphären bewegen. Weiters wird festgestellt, daß es trotz dieser Buchhalter mit Hochschulabschluß bei den Insolvenzen in den letzten Jahren kein einziges Unternehmen gegeben hat, bei dem die Buchhaltung in Ordnung gewesen wäre. Bei den Buchhaltern ohne Hochschulabschluß kann es also nur noch besser werden, in jedem Fall aber billiger. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters ist Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

14.41

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich mit dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz auseinandersetzt, dann bietet es sich geradezu an, sich mit der Aufgabe von Treuhändern generell auseinanderzusetzen, und zwar mit der Tätigkeit von Notaren, Rechtsanwälten oder Gewerbetreibenden, die derartige treuhändische Tätigkeiten übernehmen.

Es geht darum, daß Treuhandgelder verschwinden beziehungsweise unterschlagen oder veruntreut werden. Das Thema ist aktueller denn je: Ich erinnere an die Diskussion um den Fall des Rechtsanwaltes N.N., bei dem Hunderte Millionen gesucht werden, aber ich erinnere auch an den Fall Rosenstingl, der als Prokurist für seine Wirtschaftstreuhandunternehmen Treuhandgelder entgegengenommen hat, die verschwunden sind.


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