Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / 8

men. Ich bin aber neuerlich bemüht – wie ich es vorhin in der Anfragebeantwortung schon gesagt habe –, durch die Initiative "bedarfsorientierte Mindestsicherung" gerade diese Zielsetzung weiterhin zu verfolgen und dementsprechend auch die Länder – verzeihen Sie mir diesen Ausdruck – "mit ins Boot zu kriegen".

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. Letzte Zusatzfrage dazu: Kollege Dr. Trinkl.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Frau Bundesministerin! Leider ist es eine Tatsache, daß die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Österreich zunimmt, und es ist gerade diese Gruppe, die dann zu Notstandshilfebeziehern wird und damit zu niedrigen Unterstützungen kommt. Vielfach wird in diesem Zusammenhang aber auch das mangelnde Engagement der Betroffenen kritisiert – auch von den vermittelnden Stellen –, wieder selbst Arbeit zu finden.

Wie stehen Sie persönlich zum Vorschlag des steirischen Landeshauptmannstellvertreters Dr. Peter Schachner, der gemeint hat, wer länger als 18 Monate arbeitslos ist, dem sei verpflichtende Arbeit anzubieten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Wir haben bereits jetzt im Arbeitslosenversicherungsgesetz – und demgemäß erfolgt auch die praktische Handhabe – die Vorschrift, daß Arbeitsuchenden, vorgemerkten Arbeitslosen Angebote zu geben sind, sowohl was Berufsorientierung, Qualifizierung beziehungsweise Vermittlung von Arbeitsplätzen betrifft. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist etwas anderes! Das ist doch nicht die Beantwortung der Frage!) Gemäß dem Gesetz sind Arbeitslose verpflichtet, diese Angebote auch anzunehmen, wenn sie in zumutbarer Form, so wie im Gesetz formuliert, gegeben sind.

Ich erachte es daher als richtig, solche Angebote noch verstärkt zu machen, um zu erreichen, daß Langzeitarbeitslosigkeit überhaupt nicht entsteht, um auch die negativen persönlichen Betroffenheiten zu vermeiden. Wir wissen, daß Langzeitarbeitslosigkeit auch sehr große psychische Auswirkungen hat und es für die Betroffenen oft sehr schwer ist, sich in den Arbeitsmarkt neu zu integrieren. Daher möchten wir grundsätzlich versuchen, Langzeitarbeitslosigkeit stärker zu verhindern, als dies bisher der Fall war.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön.

Das dritte Thema der Fragestunde formuliert Frau Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil. – Bitte sehr.

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Danke, Herr Präsident. – Meine Frage lautet:

233/M

Inwieweit werden die neuen Arbeitszeitregelungen laut Arbeitszeitgesetz für Krankenanstalten derzeit eingehalten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung der Frage.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Nach den mir vorliegenden Informationen wird das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz im Bereich der nicht ärztlichen Berufsgruppen umgesetzt und eingehalten.

Im Bereich der Ärzte kann jedoch noch nicht von einer wirklich lückenlosen Umsetzung gesprochen werden. Die Übertretungen in diesem Bereich betrafen überwiegend die Mißachtung der Verpflichtung zur Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen und in Einzelfällen auch die Überschreitung von zulässigen Wochenarbeitszeiten.

Ich halte das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz für eine wichtige und notwendige Grundlage zur Schaffung zeitgemäßer Arbeitsbedingungen für Spitalsbedienstete, aber auch als Voraussetzung für das gemeinsame Anliegen, Qualitätssicherung im Krankenhaus und im Gesund


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