Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 109

ministerin, ist Ihre Erklärung, warum das so ist, ganz einfach unvollständig –: In Oberösterreich wurden über 22 Prozent Sanktionen verhängt, daher also weniger Arbeitsunwillige, die Notstandshilfe bekommen, in Wien wurden nur über 12 Prozent Sanktionen verhängt. Das hohe rote Balkengut bei Notstandshilfeempfängern korrespondiert eindeutig mit den nicht verhängten Sanktionen. Daher ist in diesem Punkt die Aufsichtsbehörde – und das sind Sie, Frau Bundesministerin! – gefordert. (Beifall bei der ÖVP.)

Hiebei handelt es sich nicht um kleine, sondern um große Beträge. Denn wenn Sie sich dieses letzte Taferl anschauen, dann sehen Sie die Kosten der Notstandshilfe im Vergleich zwischen Wien und Oberösterreich. (Der Redner stellt ein Diagramm mit der Aufschrift "Notstandshilfe-Kosten" aufs Rednerpult.) In Oberösterreich betrugen die Kosten für Notstandshilfe 780 Millionen, in Wien 3,3 Milliarden Schilling bei annähernd gleicher Bevölkerungszahl. Und wenn man sich das Einsparpotential anschaut, dann kann ich mir, Frau Bundesministerin, Ihre beschaulichen und langatmigen Erklärungen von heute nicht erklären. Denn würden Sie die gleichen Kriterien, die durchschnittlich in allen Bundesländern bei der Gewährung von Notstandshilfe angewendet werden, auch in Wien anwenden, dann hätten Sie ein Einsparpotential – das ist hier gelb gezeichnet – von 1,6 Milliarden Schilling! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Edler.)

Ich erinnere nur daran: Die Forderung "Karenzgeld für alle" kostet unter 800 Millionen Schilling. Wir könnten also allein aus den Ersparnissen, die bei einer sachgerechten Verwaltung des Arbeitsmarktservice in Wien erzielt werden, eine ganze Reihe anderer Aufgaben wahrnehmen, und wir könnten auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung senken! (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Ministerin Hostasch! Ich habe das in einer Pressekonferenz und in einer Regierungsklausur bereits angesprochen: Ich möchte, daß Sie mir den Verdacht entkräften, daß Geld der Arbeitslosenversicherung nur deswegen in Wien großzügig ausgegeben wird, damit die von den Sozialdemokraten verwaltete Bundeshauptstadt Wien mehr Geld zur Verfügung hat und nicht für die Sozialhilfe diese 1,6 Milliarden Schilling ausgeben muß. Denn wer aus dem Notstand herausfällt, fällt in die Sozialhilfe, und die Sozialhilfe haben die Länder zu bezahlen. Hier entsteht also der Verdacht, daß eine rote Hand die andere wäscht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: So ist es!)

Frau Bundesministerin! Weil ich schon bei den roten Händen bin, möchte ich Ihnen sagen, daß es in Österreich einmal das Bonmot gegeben hat: Österreich ist das einzige Land, in dem sich eine Gewerkschaft eine Eisenbahn hält. – Und Österreich ist auch das einzige Land, in dem sich Gewerkschaft und Sozialdemokratie von den 106 Leitungsposten im Arbeitsmarktservice 106 Posten reservieren. Hier, meine Damen und Herren, wäre mehr Pluralismus angebracht! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Nußbaumer: Sie haben das mitgetragen!)

Denn es kann ja nicht wirklich sein, daß von den 106 Dienststellen des Arbeitsmarktservice 106 Sozialdemokraten die Leitungsfunktionen haben! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Meine Damen und Herren! Eines möchte ich auch noch sagen: Das Arbeitsmarktservice selbst hat zwei Studien in Auftrag gegeben: eine interne Studie und eine Focus-Studie. Und ich bin den Liberalen dankbar für diese Anfrage. Denn diese Focus-Studie unterstreicht genau, was wir immer vertreten: Man sollte den Leiter des Arbeitsmarktservice nicht nach dem Motto "Ein Sündenbock ist gefunden" ablösen. Was not tut, Frau Bundesministerin, ist vielmehr eine Totalreform. Wir werden Ihnen dabei helfen! (Beifall bei der ÖVP.)

16.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt die Frau Bundesministerin. – Bitte.

16.29

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Herr Klubobmann Dr. Khol hat die Vermutung geäußert, daß durch die Handhabung der Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und des Arbeitsmarktservicegesetzes durch das Arbeitsmarktservice eine


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