Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 165

16. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 286/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (BGBl. 1988/599) (1617 der Beilagen)

17. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 298/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) (1618 der Beilagen)

18. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 698/A der Abgeordneten Dr. Harald Ofner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 und die Exekutionsordnung zur Verbesserung der Rechtsstellung von Opfern geändert werden (1626 der Beilagen)

19. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 860/A (E) der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend wirksame Maßnahmen gegen Kindesmißbrauch und Kinderpornographie (1627 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 bis 19 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich als erster Redner Herr Abgeordneter Dr. Ofner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.16

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Kürzel für den wichtigsten Bestandteil des vorliegenden Tagesordnungspunktes heißt ATA-E. Das ist kein Waschmittel, das ist die Abkürzung für "außergerichtlicher Tatausgleich für Erwachsene". Hinter diesem Schlüsselwort verbirgt sich ein Vorhaben von in zweifacher Hinsicht großer gesellschaftspolitischer Bedeutung.

Zunächst einmal ist es bedeutend, weil es darum geht, daß der Gesellschaft neue Reaktionsformen auf strafbare Handlungen einfallen. Diese Tendenz, daß man nämlich nicht bei den starren Vorgaben der vergangenen Jahrzehnte und Jahrhunderte – Freiheitsstrafe, Geldstrafe, bedingt oder unbedingt oder teilbedingt und ähnlichem – bleibt, ist durchaus zu bejahen.

Das zweite große gesellschaftliche Problem im Zusammenhang damit ist, daß ein ganz wesentlicher Teil der Strafrechtspflege – ich behaupte: der Kern der Strafrechtspflege! – vom Juristen, vom gesetzlichen Richter – um mit den Worten der Verfassung zu sprechen – zum Sozialarbeiter, zum Konfliktregler und damit weg vom Juristen kommen soll. Das muß nicht unbedingt schlecht sein! Ich überlasse es jedem einzelnen von Ihnen, sich darüber den Kopf zu zerbrechen, was das alles politisch, gesellschaftspolitisch, in gewissem Sinne sogar parteipolitisch bedeutet. Ein großer Bereich der Strafrechtspflege, den Kern der Delikte betreffend, wird in Zukunft nicht durch den – unter Anführungszeichen – "gesetzlichen Richter", durch den unabhängigen Richter, durch den Juristen im Richtertalar behandelt und entschieden werden, sondern durch den Sozialarbeiter in der Funktion des Konfliktreglers.


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