Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 213

weit, weil ich wirklich davon überzeugt bin, daß wir in dieser Hinsicht wesentliche Verbesserungen brauchen.

Es ist müßig, alle diese Punkte einmal mehr zu wiederholen, weil wir sie in den letzten Diskussionen bereits im Detail diskutiert haben. Das subjektive Beschwerderecht wurde angesprochen, die Beweislastverlagerung wurde angesprochen, einen besseren Kündigungsschutz, insbesondere in Fällen sexueller Belästigung, und die Aufhebung der Schadensersatz-Obergrenze hat Kollegin Hlavac schon angesprochen.

Aber wie wenig Gewicht zum Beispiel die Erkenntnis einer Gleichbehandlungskommission hat, die klipp und klar schriftlich dargelegt hat, wie eine Frau bei ihrem beruflichen Aufstieg diskriminiert wurde, wie wenig Erkenntniswert dieses Ergebnis hat, sehen wir doch gerade im öffentlichen Dienst. Gerade da könnten wir von öffentlicher Seite aus doch Bewußtseinsbildung betreiben! Da könnten wir doch eine Vorreiterrolle einnehmen, wenn wir, wenn Sie, die Verantwortlichen, nur wollten.

Denn wenn die Gleichbehandlungskommission eine Diskriminierung feststellt, der Posten im öffentlichen Dienst aber bereits vorher definitiv und endgültig vergeben ist, wenn man also Frauen quasi unterstellt, es ginge ihnen nur um Entschädigungszahlungen, und ihnen nicht einmal zugesteht, daß sie auch ein Recht darauf haben, beruflich Karriere zu machen, daß es ihnen auch um die Chance geht, in einem bestimmten Bereich tätig zu sein, und zwar mit Hilfe ihrer von der Gleichbehandlungskommission festgestellten Kompetenzen, die sich nicht von denen der männlichen Mitbewerber unterscheiden, ja wenn man nicht einmal das ermöglicht, obwohl wir wissen, wie viele Stellen im öffentlichen Dienst nur provisorisch besetzt werden und wie viele Stellen über eine lange Zeit überhaupt nicht besetzt werden – ich denke dabei etwa an die verschiedenen Universitäten –, aus welchen Gründen auch immer, dann müßte es doch möglich sein, eine Stelle nur provisorisch zu besetzen, solange es ein laufendes Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission gibt.

Dann hätte ich eher das Gefühl, daß Sie es mit der Gleichbehandlung ernst meinen und daß auch in den Reihen der Regierungsparteien schon ein bißchen etwas – so sage ich einmal – an Bewußtseinsbildung erfolgt ist. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

23.40

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

23.40

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg möchte ich mich jenen anschließen, die sich ganz besonders herzlich bei der Gleichbehandlungsanwältin und den Mitgliedern der Kommission bedankt haben. Ich denke, daß ihre Arbeit effizient ist, daß der Bericht überschaubar und sehr interessant ist und daß wir damit einen sehr guten Einblick in die Situation gewonnen haben, die zweifellos – das wurde schon von meinen Vorrednerinnen gesagt – nicht befriedigend sein kann, denn es müßte ein leerer Bericht sein, wenn wir zufrieden sein könnten, weil es dann nichts aufzuzeigen gäbe.

Der Bericht der Gleichbehandlungsanwältin zeigt meiner Ansicht nach auch jene Eckpunkte auf, die für eine Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes – ich bin überzeugt davon, daß diese sehr notwendig ist – ausschlaggebend sein werden. Ich unterstütze etwa die Verfahrensbeschleunigung, das subjektive Beschwerderecht – diese Verankerung scheint mir in besonderem Maße wichtig zu sein – und viele andere Dinge, die heute ebenfalls aufgezeigt worden sind.

Mit einem Punkt bin ich nicht ganz einverstanden, aber das wird noch zu diskutieren sein. Ich glaube eben noch immer, daß die Errichtung eines Rechtshilfefonds nicht unbedingt in der Form notwendig ist, wie dies vorgesehen ist. Ich könnte mir absolut vorstellen – und habe das auch schon im Ausschuß gemeint –, daß man für diesen Zweck den Rechtsschutz der Arbeiterkammer in Anspruch nehmen könnte beziehungsweise diesen Tatbestand auch in den Rechtsschutz der Gewerkschaft mit einbeziehen könnte.


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