Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 29

Ein Beispiel sind etwa die K-plus-Kompetenzzentren. Dabei handelt es sich um eine unmittelbare Verknüpfung von Forschung und wirtschaftlichen Aktivitäten mit entsprechender regionaler Anbindung. Beispiele dafür sind das Mikroelektronikzentrum in Villach, das Leichtmetallkompetenzzentrum in Ranshofen, das Softwarezentrum in Hagenberg bei Linz und ähnliches. Das heißt, da gibt es meiner Ansicht nach bereits ganz konkrete, sehr interessante Ansätze.

Weiterer Punkt: Es ist wichtig, daß wir europarelevante Forschungsbereiche in Österreich ansiedeln. Ich darf als konkretes Beispiel den Windkanal nennen, der hier in Wien als Kernstück für ein weltweit führendes Kompetenzzentrum im Schienenfahrzeugbereich errichtet wurde. Ich darf auf die Aktivitäten des ERP-Fonds verweisen. Und ich darf auf die größeren Möglichkeiten aufmerksam machen, die die Forschungsförderungsfonds nun haben, nicht zuletzt aufgrund höherer Mittel aus dem Jubiläumsfonds der Oesterreichischen Nationalbank.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte den heutigen Tag auch dazu nützen, darauf hinzuweisen, daß die Steuerreform, die diese Woche konzipiert und abgeschlossen wurde, sehr wesentliche Punkte enthält, die unmittelbar forschungsrelevant sind. Der erste Bereich ist die Erhöhung des Forschungsfreibetrages von derzeit 12 beziehungsweise 18 Prozent auf 25 beziehungsweise 35 Prozent. Diese Erhöhung des Forschungsfreibetrages ist für die unternehmerische Entscheidungsfindung auch ein wichtiger Hinweis darauf, stärkeres Gewicht auf den Forschungsbereich zu legen. Ich meine daher, daß mit dieser Steuerreform auch ein ganz wichtiger Strukturaspekt verbunden ist.

Ich möchte noch zwei andere Bereiche im Rahmen der Steuerreform hervorheben, und zwar die Maßnahmen im Hinblick auf bessere berufliche Qualifikation. In Zukunft wird es so wie für Investitionen in Realkapital auch Möglichkeiten für Investitionen in Humankapital geben. Wir haben dafür einen Quasiinvestitionsfreibetrag in der Höhe von 9 Prozent vorgesehen. Und was auch wichtig ist: Erstmals werden nun auch berufsbezogene Weiterbildungsaktivitäten von Arbeitnehmern in speziellem Maße steuerlich berücksichtigt werden können. Wir halten das für einen sehr großen Fortschritt, weil es wichtig ist, daß auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommt, sich in einer Zeit rascher technologischer Entwicklung entsprechend weiterzubilden. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiterer Bereich, der mit der Steuerreform verbunden ist, ist die Förderung von Neugründungen von Unternehmen – ebenfalls etwas, was gerade technologiepolitisch besonders sensibel ist. Wir haben insbesondere bei Neugründungen für eine erhebliche Reduzierung der Lohnnebenkosten, nämlich im Ausmaß von 7 Prozentpunkten, gesorgt.

Meiner Ansicht nach kann man sagen, daß gerade diese Steuerreform, die wir jetzt dem Hohen Haus vorlegen werden, ein wichtiger konkreter Schritt ist, um der Forschung und Entwicklung in Österreich in der ökonomischen Realität stärkeres Gewicht zu verschaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man muß allerdings freilich auch sagen – das habe ich ja schon angedeutet –: Forschungsförderung ist natürlich nur ein Aspekt der Innovationspolitik, vielleicht nicht einmal der wichtigste. Das heißt, innovationsorientierte Forschungspolitik muß sehr umfassend betrachtet werden. Es stellen sich zum Beispiel auch Fragen der Risikofinanzierung. Diesbezüglich haben wir in Österreich ebenfalls deutliche Fortschritte erzielt. Es gibt inzwischen von etlichen Kreditunternehmen bereits Venture-Capital-Finanzierungen. In diesem Bereich sind wir, wie ich meine, in der richtigen Richtung unterwegs.

Ein sehr ernster Bereich sind meines Erachtens die administrativen gesetzlichen Barrieren. Ich hatte vor kurzem die Gelegenheit, ein Gespräch mit Österreichern in München zu führen, die dort im Bereich der Biotechnologie arbeiten. Es ist wirklich ein großes Problem, daß es zwar eine Reihe von jungen Menschen gibt, die an den österreichischen Universitäten hervorragend ausgebildet wurden, daß sie aber keine Möglichkeit haben, ihr Wissen in Österreich anzuwenden. Eines der wesentlichen Probleme ist eben, daß es in Österreich eine ganze Reihe von Standortbarrieren gibt. Ich meine daher, daß es für uns wichtig ist, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die Möglichkeiten für die industriebezogene Forschung zu stärken.


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