Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 96

Ich danke noch einmal der FPÖ, daß sie damals mit unserem Vorschlag mitgegangen ist. Ich verstehe natürlich, daß die FPÖ in bezug auf die Wiener Stadtwerke ein bißchen kritischer ist. Deshalb wohl wird sie das Gesetz kritisieren und hat es auch kritisiert.

Zweiter Punkt, meine Damen und Herren: Ich bin mit Abgeordneten Kier einer Meinung, wenn er die Kollektivvertragsfähigkeit der Wiener Stadtwerke kritisiert. (Abg. Dr. Kier: Das ist bedenklich!) Jawohl, diese Maßnahme ist auch aus meiner Sicht nicht vorbildhaft. (Abg. Dr. Kier: Da stimme ich Ihnen zu!) Im Gegenteil: Wir stehen auf dem Standpunkt, die Kollektivvertragsfähigkeit sollte auch auf Arbeitgeberseite den jeweiligen Interessenvertretungen zustehen. Wir sollten nicht Arbeitgeber zum Kollektivvertragspartner im eigentlichen Sinne machen.

In diesem Falle haben Sie recht. Wir haben dem aber aus ganz bestimmten Gründen im Ausschuß zugestimmt, ich möchte diese Gründe im Detail nicht mehr erwähnen. Grundsätzlich glaube ich, daß es eine richtige Anmerkung ist, die man zu diesem Gesetz vorbringen kann.

Dritte und letzte Anmerkung, meine Damen und Herren: Wir bestimmen mit diesem Gesetz, daß alle bisherigen öffentlich Bediensteten weiterhin bei der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe bleiben. Damit wurde eine Maßnahme in diesem Gesetz festgelegt, die nicht so ist, wie wir es eigentlich wünschen. Denn wir sind der Ansicht, daß grundsätzlich jeder Bedienstete dorthin gehört, wo er aufgrund seines Status, der im ASVG festgelegt ist, zu sein hätte. In diesem Fall ist meiner Meinung nach noch ein zweiter Punkt bedenklich:

Wir haben es in anderen Fällen auch schon so gemacht, wir haben gesagt, Bedienstete gehören zu einer bestimmten Krankenkasse. Ich denke dabei an die Krankenkasse der öffentlich Bediensteten. Allerdings haben wir damals festgelegt, daß nach einer bestimmten Zeit ein Vergleich der finanziellen Auswirkungen zu erfolgen hat. Das heißt, finanzielle Vorteile müssen ermittelt werden, und genau das tun wir bei diesem Gesetz nicht. Ich würde also meinen, daß man auch in Zukunft bei solchen Dingen mit gleichem Maße messen und Sozialversicherungsträger und Krankenversicherungsträger gleich behandeln sollte. – Aber noch einmal: Es ist ein Gesetz, dem wir zustimmen können.

Zu der Frage: Warum ist der Vertrag nicht vorgelegt worden? – Die Gründe dafür sind im Ausschuß ganz eindeutig dargelegt worden, Herr Abgeordneter Kier! Es gibt einen Grund für das Nichtvorlegen, und zwar weil man bis zum heutigen Zeitpunkt nicht genau sagen kann, welche Rechte, welche Grundstücke, welche Dienstbarkeiten übertragen werden können, denn dies kann erst im Laufe der Zeit genau geregelt werden. Daß es einen Entwurf eines solchen Vertrages gibt, wurde im Ausschuß von Professor Doralt ganz klar mitgeteilt. Und es wurde auch mitgeteilt, welche konkreten Inhalte dieser Vertrag hat. (Abg. Dr. Kier: Nein! Nein! Also bitte!)

Alle Punkte, nach denen wir gefragt haben, sind mitgeteilt worden, kein Punkt ist offen geblieben. Sie haben nach den Grundstücken gefragt, und darauf wurde ganz korrekt geantwortet, Herr Abgeordneter Kier, daß die Grundstücke heute im Detail noch nicht bekannt sein können – aus Gründen, die ich jetzt nicht mehr erwähnen möchte. Insgesamt können wir diesem Gesetz, mit dem die Ausgliederung der Wiener Stadtwerke erfolgt, mit gutem Gewissen zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.37

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kier gemeldet. Die Bestimmungen sind bekannt. – Bitte.

13.37

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Feurstein hat hier von diesem Pult aus gesagt, ich hätte Unterstellungen vorgenommen, indem ich zum Ausdruck gebracht habe, ich sei nicht umfassend informiert worden. Das sei nicht richtig gewesen, und er hat das weitläufig ausgeführt.

Ich berichtige tatsächlich: Ich habe die Vorlage des Einbringungsvertrages verlangt, um Kenntnisse darüber zu erlangen, dieses Verlangen wurde jedoch verweigert, und zwar mit der Begründung, es gebe ihn noch nicht. (Abg. Dr. Feurstein: Das habe ich auch gesagt!) Daher wurden


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite