Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 99

Sehr geschätzte Damen und Herren! Da hier von Ihnen die Frage der Zuständigkeit einer eigenen Betriebskrankenkasse angesprochen wurde: Ich glaube, sagen zu können, daß es doch gerade aus Sicht der Mitarbeiter wichtig ist, eine sehr enge Betreuung durch die Krankenkasse, durch den Versicherungsträger zu haben. Ich gebe all jenen recht, die sich bemühen – ich bemühe mich auch –, zu Vereinheitlichungen, zu Gleichwertigkeiten zu kommen. Aber ich halte es für sinnvoll, ein Betriebskrankenkassensystem, das sich bewährt hat, sowohl im Sinne der Versicherten als auch aus ökonomischen Gründen aufrechtzuerhalten, weil wir wissen, daß Betriebskrankenkassen durch ihre Sondersituation in der Verwaltung kostengünstiger agieren können, da seitens des Unternehmens Kosten übernommen werden.

Erlauben Sie mir auch zur Frage der Kollektivvertragsfähigkeit ein paar Bemerkungen zu machen. Ich teile die Auffassung, daß wir mit Sonderkollektivvertragszuständigkeiten sehr zurückhaltend umgehen und nur sehr gezielt diesbezügliche Entscheidungen treffen sollten. Es hat sich aber das Hohe Haus auch schon in anderen Fällen der Meinung der Antragsteller, der Verhandlungspartner angeschlossen, nämlich daß eine eigene KV-Fähigkeit sichergestellt sein soll. Ich erinnere an die AMA, an die Austro Control Ges.m.b.H. und nicht zuletzt an das Arbeitsmarktservice, die Bundesforste, die Post und Telekom, das Bundesrechnungszentrum, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Umweltbundesamt, und ich könnte noch andere Beispiele nennen. Ich habe das nur erwähnt, um zum Ausdruck zu bringen, daß da keine Lex specialis für die Wiener Betroffenen gemacht wird, und es gibt auch keine Lex specialis in puncto Steuerbefreiung des Einbringungsvorganges.

Sehr geschätzte Damen und Herren! In sich abgerundet ist dieses Gesetz eine wichtige, gute Voraussetzung, um einerseits dem Unternehmen zusätzliche Chancen für den Wettbewerb in der Wirtschaft zu bieten und um andererseits für den Beschäftigten Mitbestimmungsqualität und die Aufrechterhaltung einer hohen Arbeitsqualität sicherzustellen – nicht zuletzt im Sinne der Wiener Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.49

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir haben auch kein Schlußwort des Berichterstatters und treten daher in das Abstimmungsverfahren ein. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1660 der Beilagen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen möchten, gleichfalls um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dies geschieht durch die Mehrheit. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales betreffend den Bericht (III-175 der Beilagen) der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 1997 (1656 der Beilagen)


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