Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 159

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, der möge ein Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wenitsch und Genossen betreffend Leistungen nach dem AlVG für Nebenerwerbsbauern. (Ruf bei den Freiheitlichen: Wer hat denn ein Herz für die Nebenerwerbsbauern?)

Wer für diesen Antrag ist, der möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Kurze Debatte über Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächstes kommen wir jetzt zur Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag des Abgeordneten Mag. Peter, dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 421/A der Abgeordneten Mag. Peter und Genossen betreffend Novellierung des Urlaubsgesetzes eine Frist bis zum 19. Mai 1999 zu setzen.

Die Abstimmung über diesen Antrag wird nach Schluß der Debatte durchgeführt werden.

Sie kennen die Redezeitbeschränkung: der Erstunterzeichner hat als Antragsteller 10 Minuten zur Verfügung, alle anderen Abgeordneten 5 Minuten. Mitglieder der Regierung sind nicht anwesend, sie sollten sich ebenfalls auf etwa 10 Minuten beschränken.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte.

17.44

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich darf Ihnen einen guten alten Bekannten vorstellen – einen guten alten Bekannten, den wir am 20. März 1997 hier im Hohen Hause eingebracht haben. Es geht um das Thema Urlaubsaliquotierung.

Herr Feurstein! Eigentlich hat mir die Österreichische Volkspartei vor zwei Jahren Mut dazu gemacht, diesen Antrag wieder einmal einzubringen und zu sehen, ob es nicht doch gelinge, das, was auch die Volkspartei fordert, zumindest in Form eines Antrages im Ausschuß zu plazieren und über eine Fristsetzung eine wirkliche Behandlung dieses Antrages zu erreichen.

Am 11. März 1999 – es dauerte also gar nicht lange – war der Sozialausschuß mit diesem Antrag beschäftigt, er wurde aber leider vertagt. Warum eigentlich? – Wir reden in Österreich richtigerweise von Beschäftigungspolitik, wir reden richtigerweise davon, mehr Möglichkeiten zu schaffen, Menschen zu beschäftigen. Wir haben auch erkannt, daß Arbeitskosten dabei offensichtlich eine große Rolle spielen. Denn anders wäre es nicht erklärbar, daß wir über die Höhe von Lohnnebenkosten debattieren, um dadurch zu günstigeren Arbeitskosten zu kommen, ohne Bruttolöhne senken zu müssen.

Urlaub ist nun einmal eine unbezahlte Ausfallzeit. Ich möchte jedoch gleich feststellen, daß ich die Ansicht des Präsidenten der Wirtschaftskammer nicht teile, der im Februar 1998 gemeint hat, für junge Leute müßten vier Wochen Urlaub genug sein. Diese Ansicht, Frau Reitsamer, teile ich nicht. Ich meine, daß unser Urlaubsrecht, das im europäischen Vergleich zwar im oberen Mittelfeld – aber doch im Mittelfeld – liegt, absolut angepaßt ist, halte aber überhaupt nichts davon, daß man den Urlaub so aufteilt, daß jemand, der sechs Monate in einem Betrieb arbeitet, Anspruch auf – wenn Sie den Samstag dazuzählen – 15 Urlaubstage hat, sobald er jedoch nur einen einzigen Tag länger arbeitet – also sechs Monate und einen Tag –, aus diesem einen Arbeitstag auf einmal Ansprüche auf drei Wochengehälter werden. Sie können das genau ausrechnen!

Daher heißt es selbstverständlich in den Unternehmungen: sechs Monate und keinen Tag länger! Dadurch wird die Beschäftigungsdauer verkürzt und die Arbeitslosigkeit verlängert. Das kann ja so nicht sein! Oder glauben Sie wirklich, Frau Reitsamer, daß es sich ein Unternehmen leisten kann, für den ersten Arbeitstag nach sechs Monaten drei Wochengehälter zu bezahlen?


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