Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 189

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete,

19.42

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Eine der wichtigsten und, wie ich meine, auch vornehmsten Aufgaben der Politik ist es, für einen bestmöglichen Schutz von Kindern einzutreten, und zwar weltweit. Jedes Kind soll das Recht haben "zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis" aufzuwachsen. – So steht es in der Präambel des Übereinkommens.

Und weiters heißt es: Vorrangig sollen angemessene Maßnahmen getroffen werden, die es dem Kind ermöglichen, im Herkunftsland zu bleiben. – Das heißt, Vorrang vor der Adoption haben all jene Maßnahmen, die die Situation des Kindes im Heimatland, im Heimatstaat verbessern.

Wenn nun für ein Kind im Herkunftsland, im Heimatstaat keine geeignete Familie gefunden werden kann, kann eine internationale Adoption für das Kind den Vorteil bieten, in eine dauerhafte Familie zu kommen. So wichtig aber die Möglichkeit einer internationalen Adoption für ein Einzelschicksal auch sein mag, ist es dennoch aus meiner Sicht kein Ersatz für geeignete sozialpolitische Maßnahmen in den Herkunftsländern.

Festgelegt ist in diesem Übereinkommen auch, daß internationale Adoptionen zum Wohle des Kindes durchgeführt werden müssen, aber auch unter Wahrung der Grundrechte des Kindes stattfinden sollen. Kernpunkt dieses Übereinkommens für internationale Adoptionen ist also die ausdrückliche Verankerung des Kindeswohles, das zu fördern die Aufgabe jedes Adoptionsverfahrens ist.

Absolut zu verhindern sind Kindesentführung, Handel mit Kindern und der Verkauf von Kindern. Ich denke, daß der Kinderhandel eines der fürchterlichsten und schlimmsten Phänomene ist, denen wir heute begegnen. Schon deshalb unterstütze ich die Ratifizierung, weil ich denke, daß dieses Übereinkommen ein Instrumentarium ist, das die internationale Adoption regelt und nicht zum Zwecke des Kinderhandels mißbraucht werden wird.

Das Interesse an internationalen Adoptionen ist in den letzten Jahren enorm gestiegen, gleichzeitig hat aber auch der Mißbrauch zugenommen. In reichen Ländern ist die Bereitschaft größer, Kinder aus ärmeren Ländern zu adoptieren, und da regelt sich der sogenannte freie Markt nach Angebot und Nachfrage; das fördert aber auch die Zunahme des Mißbrauchs.

Private Vereine, religiöse Organisationen und auch Anwälte machen sich weltweit zu Vermittlern von Adoptionen ins Ausland, die häufig nicht das Wohl des Kindes im Auge haben, sondern das Geschäft mit der Not und dem berechenbaren Mitleid zum Ziel haben. Diesem Phänomen müssen wir mit allen geeigneten Mitteln, mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, entgegentreten, denn es darf keinen Kinderhandel geben, und es darf keine Kindesentführung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher hält auch Artikel 4 des Übereinkommens ausdrücklich fest, daß die Zustimmung zur Adoption nicht durch eine Zahlung oder andere Gegenleistungen veranlaßt sein darf, und Artikel 32 untersagt ausdrücklich jeden unstatthaften Gewinn im Zusammenhang mit der Vermittlung und der Abwicklung internationaler Adoptionen.

Ich halte aber auch die Schutzvorschriften des Übereinkommens für sehr wichtig.

Weiters halte ich für wichtig, daß die internationale Zusammenarbeit der Behörden des Heimatstaates und des Aufnahmestaates sichergestellt ist. Sichergestellt ist auch die zentrale Zuständigkeit von Behörden, denn diesbezüglich gab es ein echtes Regelungsdefizit. Das heißt, daß es auch höchste Zeit war, die Ratifizierung nicht länger zu verzögern.


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